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Nach monatelangem Streit

Heizungsgesetz: Das kommt jetzt auf Verbraucher zu

  • Veröffentlicht: 30.06.2023
  • 17:01 Uhr
  • Anne Funk
Das Heizungsgesetz steht kurz vor dem Beschluss.
Das Heizungsgesetz steht kurz vor dem Beschluss.© Moritz Frankenberg/dpa

Auf umfangreiche Änderungen haben sich die Ampel-Parteien geeinigt, nun ist der Beschluss des Heizungsgesetzes einen Schritt näher. Das kommt auf Verbraucher:innen zu.

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Der nächste Schritt in Richtung Heizungsgesetz ist gemacht: Am Freitag (30. Juni) legten die Koalitionsfraktionen dem Bundestag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Eine erneute Anhörung beim Klima- und Energieausschuss ist für Montag (3. Juli) geplant.

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Die Ampel-Parteien hatten sich auf umfangreiche Änderungen verständigt, besonders aber die FDP hatte Nachbesserungen verlangt. "Mit der neuen Fassung setzen wir das um, was die Koalition politisch vereinbart hat: keine Verbote, keine Eingriffe ins Eigentum - aber dafür viele Technologien", so FDP-Fraktionschef Christian Dürr gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte die Einigung. "Das war dringend erforderlich." Der Kern des Gesetzes bleibe gewahrt.

Zustimmung der Ampel

Auch bei SPD und Grünen gibt es Zustimmung: SPD-Fraktionsvizes Verena Hubertz und Matthias Miersch sagten der dpa: "Es ist uns gelungen, mit Änderungen einen Haken an die Vorschläge der Fachministerien zu machen." Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit würden nun Hand in Hand gehen. Die Grünen-Fraktionsvizes Julia Verlinden und Andreas Audretsch nannten das Gesetz einen Meilenstein für den Klimaschutz, es komme planbar und verlässlich für alle Heizungsbesitzer:innen.

FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer betonte aber, dass das Papier zwar die Grundlage für die öffentliche Anhörung am Montag sei, allerdings "kein Beschluss der Fraktionen", das GEG sei nicht final. "Die formalen Beschlüsse der Koalitionsfraktionen erfolgen erst am Dienstag."

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Die wichtigsten Punkte des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Mehr Klimaschutz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - sieht im Kern zukünftig nur noch den Einbau neuer Heizungen vor, welche zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Dafür sind Übergangsfristen vorgesehen: Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkungen weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden. 

Mehr Zeit durch kommunale Wärmeplanung

Gelten sollen die Regelungen des GEG von 2024 an, aber zunächst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil vor allem von Wärmepumpen verbaut. Für Bestandsbauten soll es eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung geben. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohner:innen ab 2026 und für die restlichen Kommunen ab 2028 vorliegen.

Von Ländern und Kommunen sollen konkrete Pläne vorgelegt werden, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen - also ob es zum Beispiel ein Fernwärmenetz gibt. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer:innen entscheiden können, was sie machen.

Technologieoffenheit

Vor allem die FDP pochte auf diesen Punkt. Man soll die Möglichkeit haben, die 65-Prozent-Vorgabe durch viele Optionen zu erreichen - neben einer Wärmepumpe etwa durch eine Stromdirektheizung, Hybridheizungen oder eine auf Biomasse wie Holz und Pellets basierende Heizung.

Möchte man nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen, soll vorher eine Beratung verpflichtend sein, um auf eine mögliche "Kostenfalle" hinzuweisen - denn fossile Brennstoffe werden mit dem steigenden CO₂-Preis teurer. Nach dem Übergangszeitraum - also bei Vorlage einer Wärmeplanung - gelten bestimmte Anforderungen.

Sozialer Ausgleich

Die Wärmewende soll vom Staat mit Milliarden gefördert werden. So sei es beispielsweise geplant, dass beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition übernommen werden.

Mieterschutz

Für Vermieter:innen sollen Anreize geschaffen werden, in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Es soll eine neue Modernisierungsumlage eingeführt werden, worüber die Vermieter:innen Investitionskosten für den Heizungstausch an Mieter:innen weitergeben können. Allerdings sollen die Mieter:innen auch vor stark steigenden Mieten geschützt werden, bei Mieterhöhungen soll es eine Deckelung geben.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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