Reisehinweis
Unruhen und Proteste in der Türkei: Was Urlauber wissen müssen
- Veröffentlicht: 28.03.2025
- 17:40 Uhr
Die Türkei befindet sich inmitten landesweiter Demonstrationen. Das Auswärtige Amt hat daher für Urlauber:innen aus Deutschland Reisehinweise herausgegeben.
Das Wichtigste in Kürze
Die Festnahme des Erdogan-Gegners Ekrem Imamoğlu hat zu schweren Protesten in der Türkei geführt.
Wegen der Unruhen hat das Auswärtige Amt Reisehinweise für Ankara, Istanbul, Izmir und andere Städte veröffentlicht.
Bundesbürger:innen werden gebeten, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
In der Türkei toben seit der Verhaftung des Oppositionellen Ekrem Imamoğlu heftige Proteste. Das Land gilt als beliebtes Urlaubsziel für viele Deutsche. Daher ist bei der Reiseplanung Achtsamkeit geboten.
"In Ankara, Istanbul, Izmir und anderen Städten kommt es derzeit im Zusammenhang mit politischen Protestaktionen und Versammlungsverboten zu Absperrungen von Straßen sowie U-Bahn-Stationen und Ausfällen im öffentlichen Nahverkehr", teilt das Auswärtige Amt mit.
Wie lange die Situation in der Türkei anhalten wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Urlauber:innen sollten sich daher regelmäßig in den Medien über Entwicklungen informieren. Es ist laut Behörde nicht auszuschließen, dass sich die Lage weiter anspannt und die Proteste sich auf Urlaubsregionen ausdehnen.
Im Video: Wasserwerfer und Massenfestnahmen bei Protesten in der Türkei
Türkische Riviera bisher nicht betroffen
Das Auswärtige Amt rät darüber hinaus dazu, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen vor Ort zu meiden. Hunderttausende Demonstrant:innen sind inzwischen in mehreren Städten auf die Straßen gegangen, um zu protestieren. Türkische Beamte setzten im Zuge der Demonstrationen Wasserwerfer, Tränengas und Gummigeschosse ein. Es soll zu über 1.000 Festnahmen gekommen sein.
Urlauber:innen sollten auch darauf hingewiesen werden, dass mitunter das Teilen, Kommentieren oder "Liken" von Beiträgen in sozialen Medien zur Strafverfolgung führen kann. "Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt", schreibt das Auswärtige Amt weiter.
Einen kleinen Trost aber gibt es für Türkei-Fans: Die beliebtesten Urlaubsziele an der türkischen Riviera, wie Antalya oder Side, sind bislang kaum betroffen. Jedoch sei es bereits zu Unruhen in einigen Stadtteilen Antalyas gekommen, wie es in Medienberichten hieß. Trotzdem finden Reisen in diese Region wie gewohnt statt. Der Flugverkehr in der Türkei laufe bisher ungestört weiter. Es existieren bislang keine Meldungen darüber, dass es auf den Autobahnen und Hauptstraßen abseits der Großstädte zu großen Störungen aufgrund der Massenproteste gekommen wäre.
Die Behörde rät weiterhin dazu, sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ("Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland") einzutragen. Bei akuten Krisen- und in Katastrophenfällen kann konsularische Hilfe im Ausland geleistet werden.
ADAC: Kostenlose Reise-Stornierung nicht möglich
Die kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen ist derzeit nicht möglich, wie der ADAC schreibt. Wenn die Reise aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt ist, dann wird eine Stornierung gestattet. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn vertraglich vereinbarte Höhepunkte der Reise aufgrund von Protestaktionen komplett ausfallen.
Für die Einschätzung dafür, ob die Absage eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise darstellt, muss in der Gesamtschau der reisevertraglichen Leistungen beurteilt werden, hieß es weiter. Sollte Angst über die Reise bestehen, wird empfohlen, dass Urlauber:innen mit den Reiseveranstaltern eine gemeinsame Kulanzlösung finden.
Bei Einzelleistungen wie Flug- oder Hotelbuchungen kann, wenn vertraglich festgehalten, kostenfrei vom Vertrag zurückgetreten werden, beispielsweise bei der Stornierung eines Hotelzimmers bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sind die Leistungen jedoch nicht unmittelbar durch die Unruhen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. "Einschränkungen für Reisende vor Ort, die sich nicht auf die gebuchte Einzelleistung auswirken, führen daher nicht zu einem kostenfreien Stornorecht", so der Automobilclub weiter.
Die türkische Opposition CHP hat bereits angekündigt, die Proteste auszuweiten: "In jeder Stadt, die wir besuchen, werden wir die größten Kundgebungen ihrer Geschichte abhalten", hieß es seitens CHP-Vorsitzende Özgür Özel gegenüber dem britischen Sender "BBC." Am Samstag (29. März) soll eine große Demonstration in Istanbul stattfinden.
- Verwendete Quellen:
- auswaertiges-amt.de: "Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise"
- Nachrichtenarten dpa
- adac.de: "Türkei-Urlaub: Was die Unruhen für Reisende bedeuten"