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Letzte Hürden genommen

Ampel erzielt Durchbruch: Heizungsgesetz soll noch vor Sommerpause durch Bundestag

  • Veröffentlicht: 27.06.2023
  • 09:52 Uhr
  • Lena Glöckner
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus.
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus.© Carsten Koall/dpa

Beim Heizungsgesetz wurden nun kurz vor der Sommerpause noch die letzten Hürden aus dem Weg geräumt. Millionen von Hausbesitzern und Mietern sollten dank Ampel jetzt Klarheit bekommen, was auf sie zukommt.

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Nicht mehr nur grobe "Leitplanken": Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat kurz vor der Sommerpause einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt und bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen noch alle offenen Punkte geklärt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag (27. Juni) aus Koalitionskreisen. Details waren zunächst noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden.

Aus der SPD-Fraktion hieß es: "Wir haben eine Einigung erzielt und nun die Häuser gebeten, die Texte anzupassen, sodass alle Fraktionen rechtzeitig vor der weiteren Anhörung diese erhalten werden. Näheres folgt erst Donnerstag."

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Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgesetz - noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. Am kommenden Montag (3. Juli) soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben. Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen - sogenannte "Leitplanken" - an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt.

FDP fordert: kommunale Wärmeplanung zuerst

Im Kern sehen die "Leitplanken" für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer:innen gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.

Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.

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Staatliche Förderung noch offen

Viele Punkte aber waren noch offen - etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den "Leitplanken" zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermietende Kosten an Mieter:innen weitergeben können. Details waren noch offen.

Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden - als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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