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Geplante Liberalisierung

Buschmann will mit Namensrecht-Reform gegen "Inländerdiskriminierung" vorgehen

  • Veröffentlicht: 14.08.2023
  • 17:26 Uhr
  • Emre Bölükbasi
Im gegenwärtigen deutschen Namensrecht sieht Minister Buschmann eine "Inländerdiskriminierung".
Im gegenwärtigen deutschen Namensrecht sieht Minister Buschmann eine "Inländerdiskriminierung".© Kay Nietfeld/dpa

"So zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton" - so hatte Bundesjustizminister einst das deutsche Namensrecht beschrieben. Mit einer Reform soll eine "Inländerdiskriminierung" beendet werden, sagte er jetzt.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht in der gegenwärtigen Gesetzgebung zum Namensrecht eine "Inländerdiskriminierung". Diese gelte es jetzt mit einer Reform zu beenden, sagte er am Montag (14. August) der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

"Eine besondere Kuriosität der bisherigen Rechtslage ist, dass Menschen, die in Deutschland leben, aber keine deutschen Staatsbürger sind, dem Namensrecht ihres Heimatlandes unterliegen", führte der FDP-Politiker aus. Aus diesem Grund würden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in dieser Hinsicht "oft großzügiger behandelt". 

Der Minister hatte Ende März dieses Jahres eine Liberalisierung des Namensrechts vorgeschlagen. Für die derzeitige Gesetzeslage fand er damals klare Worte - sie sei "hoffnungslos veraltet". Der FDP-Mann hoffe jetzt, dass der Gesetzentwurf zur geplanten Reform spätestens bei der Klausurtagung auf Schloss Meseberg am 30. August vom Kabinett beschlossen werde.

Echte Doppelnamen, mehr Rücksicht auf Namenstraditionen

Dieser Entwurf sehe vor, dass Deutsche künftig mehr Entscheidungsspielraum bei der Wahl des Nachnamens haben sollen. So soll es etwa möglich sein, dass ein Paar nach der Eheschließung einen gemeinsamen Doppelnamen trägt, mit oder ohne Bindestrich. Der Name soll an die nachfolgende Generation weitergegeben werden können. Auch nicht verheiratete Paare sollen ihrem Kind einen solchen Doppelnamen geben können.

Nationale Minderheiten kommen in dem Gesetzentwurf ebenfalls nicht zu kurz: Künftig soll mehr Rücksicht auf deren Namenstraditionen gelegt werden - besonders betroffen wären die Sorben, Dänen und Friesen. Bei den Sorben beispielsweise gibt es für den Nachnamen eine weibliche und eine männliche Endung. "Wenn Menschen diese Tradition fortführen wollen, sollte das Recht sich dem nicht versperren", sagte Buschmann.

Auf X, früher bekannt als Twitter, fasste der Bundesjustizminister die aus seiner Sicht wichtigsten Reformvorschläge erneut zusammen. "Für Ehepaare und Kinder soll es echte Doppelnamen geben. Wir erleichtern die Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder. Wir nehmen mehr Rücksicht auf die Namenstraditionen von nationalen Minderheiten", schrieb der Chef des Justizressorts. 

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  • Nachrichtenagentur dpa
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