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Am 26. März beginnt die Sommerzeit

Zeitumstellung: Was bedeutet dies für Nachtschicht-Arbeitende?

  • Veröffentlicht: 22.03.2023
  • 13:19 Uhr
  • Clarissa Yigit
Article Image Media

Eigentlich sollte es schon längst keine Zeitumstellung mehr geben. Das hatte zumindest das EU-Parlament beschlossen. Passiert ist allerdings noch nichts. Also wird die Zeit abermals – wie jedes Frühjahr – eine Stunde vorgestellt.

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Der letzte Sonntag im März ist Stichtag für die Zeitumstellung. In der Nacht zum 26. März wird die Uhr auf Sommerzeit eingestellt – das heißt, die Uhren werden um zwei Uhr nachts eine Stunde vorgedreht. Bedeutet dies nun eine Stunde Mehrarbeit für Nachtschicht Arbeitenden?

Ganz klar: Nein, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

Was gilt noch in der Nachtschicht?

Das Fachportal "Haufe.de" weist zudem darauf hin, dass eine Nacharbeit der weggefallenen Stunde bei der Zeitumstellung grundsätzlich nicht möglich sei. Zudem dürfe dies auch der Arbeitgeber nicht von Arbeitnehmer:innen verlangen.

Bei einem festen Monatslohn ändert sich daher durch die weggefallene Stunde Arbeitszeit in dieser Nacht nichts.

Wird man allerdings nach Stunden bezahlt, sieht dies anders aus, denn die Stunde wurde ja nicht gearbeitet. Daher verliert der Arbeitnehmer:in auch den Anspruch auf Bezahlung.

Ebenso entfällt eine mögliche Nachtschichtzulage für diese übersprungene Stunde.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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