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Whistleblower-Schutz: EU-Kommission verklagt Deutschland

  • Veröffentlicht: 17.02.2023
  • 13:44 Uhr
  • Anne Funk

Wer Verstöße gegen EU-Recht melden will, muss besser geschützt sein, so die EU. Deutschland hat in diesem Bereich offenbar zu wenig getan - und wird nun von der EU-Kommission verklagt.

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Wegen unzureichenden Schutzes von Hinweisgeber:innen verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Vorwurf: Die Bundesrepublik habe Regeln zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt. Auch sieben weitere EU-Staaten werden verklagt. Im Fall einer Niederlage kann das EuGH Deutschland zu einer Geldstrafe verurteilen.

Whistleblower sollten keine Angst vor Repressalien haben müssen

Die EU-Mitgliedsstaaten sind eigentlich verpflichtet, Hinweisgeber:innen geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, damit sie Verstöße gegen EU-Vorschriften vertraulich melden können. Dies solle einen zuverlässigen Schutz vor Repressalien bieten.

Die EU-Vorgaben decken unter anderem Verstöße im Bereich Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit ab. Vorgesehen sei es außerdem, dass Whistleblower frei wählen können, welchen Weg sie zum Melden der Verstöße nutzen. Sie würden nicht verpflichtet, sich zuerst an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden.

Die EU hatte sich 2019 auf neue Regeln geeinigt, nachdem mehrere Skandale, darunter die sogenannten Panama Papers, erst durch Whistleblower aufgedeckt wurden. Whistleblowing bedeutet, dass Missstände oder kriminelle Machenschaften von Insidern aufgedeckt oder weitergegeben werden, da sie als Mitarbeiter:innen privilegierten Zugang zu Informationen haben.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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