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Wissing lehnt ab

Tempo 30: Städtebund will Entscheidungsfreiheit für Kommunen

  • Veröffentlicht: 07.06.2023
  • 12:03 Uhr
  • Clarissa Yigit

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert, dass Kommunen selbst entscheiden können, wann und wo eine Tempo-30-Zone erforderlich ist.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bereits im Januar forderte der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dass Kommunen Tempo 30 eigenständig anordnen dürfen.

  • Verkehrsminister Volker Wissing lehnte dies bisher ab.

  • Allerdings könnten Behörden vor Ort teilweise bereits selber über eine Geschwindigkeitsbegrenzung entscheiden.

Freie Hand für die Kommunen in puncto Tempo-30. Das ist es, was der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits Ende Januar gefordert hatte. So sollen die Kommunen selbst auf Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 verhängen dürfen

Dies bekräftigte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg gegenüber der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten" am Dienstag (7. Juni) mit den Worten: "Die Entscheidung, wo Tempo 30 sinnvoll angeordnet werden kann, sollte den Kommunen überlassen werden." Auch zeigte Landsberg sein Unverständnis, weshalb "das Bundesverkehrsministerium bis heute keinen Entwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Punkt vorgelegt habe."

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) lehnte solche generellen Vorgaben bisher ab.

Erleichterung für Einrichtung von Tempo-30-Zonen

Im April äußerte sich Wissing, dass man bereits viele Möglichkeiten geschaffen habe, Tempo 30 auf bestimmten Strecken und in bestimmten Zonen leichter einzuführen, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Zudem gäbe es Gespräche, wie man die Möglichkeiten der Kommunen erweitern könne.

Außerdem beabsichtigen Verkehrspolitiker der SPD in den Landtagen und im Bundestag den Kommunen die Einrichtung von Tempo-30-Zonen zu erleichtern, schreibt die dpa. In einer Erklärung heißt es dazu: "Wir unterstützen das Ziel, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen leichter zielgerichtet, flexible und ortsbezogen angeordnet werden können, ohne dabei die Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 grundsätzlich infrage zu stellen."

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Teilweise Anordnung von Tempo-30-Zonen möglich

Bisher heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung: "Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen."

Auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) heißt es zudem ergänzend: "Wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig ist, entscheiden die Behörden vor Ort. Denn sie können die jeweilige Situation am besten einschätzen." Allerdings sei eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 innerorts jedoch nicht überall notwendig.

In Wohngebieten, bei Gefahr, zum Schutz vor Lärm und vor Abgasen oder rund um sensible Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten sei es laut Ministerium allerdings möglich, dass Kommunen oder Behörden eigenständig Tempo-30 anordnen können.

Landsberg: Vorgaben unzureichend

Nach der Meinung Landsbergs seien heute vor allem Klimaschutz, saubere Luft, Stadtentwicklung und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer wichtige Punkte, die bei der kommunalen Verkehrsplanung dringend berücksichtigt werden müssten.

Deshalb halte er die bisherigen Vorgaben für unzureichend, da die Regelungen aus einer Zeit stammten, in "der das Auto und die Flüssigkeit des Verkehrs im Vordergrund standen."

Eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Städten lehnte er aber ab. So würde solch eine Regelung – beispielsweise auf Durchgangsstraßen – den Verkehrsfluss vermindern. Zurzeit gilt in Deutschland innerorts Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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