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Verkehrsrecht

Tempolimit: Bald nur noch 30 km/h innerorts?

  • Aktualisiert: 30.01.2023
  • 17:14 Uhr
  • Clarissa Yigit

Um in den Städten und Gemeinden mehr Sicherheit im Straßenverkehr, besseren Lärmschutz und saubere Luft zu gewährleisten, fordert der Deutsche Städtetag, dass Städte und Kommunen in Zukunft eigenmächtig entscheiden dürfen, wie schnell innerorts gefahren werden darf.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Deutsche Städtetag fordert, dass Kommunen eigenmächtig das Tempo innerorts festlegen dürfen.

  • Bundesverkehrsminister Volker Wissing wird nun aufgefordert, das Verkehrsrecht entsprechend anzupassen.

  • Gründe für eine Gesetzesänderung seien mehr Sicherheit im Straßenverkehr, besserer Lärmschutz und die Luftreinhaltung.

Tempolimit – dieses Stichwort sorgt nicht nur auf Autobahnen für hitzige Diskussionen, sondern auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. So drängt der Deutsche Städtetag nun den Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), die Einführung von Tempo 30 stadtweit zu ermöglichen. Hier sollten die Kommunen eigenmächtig handeln dürfen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt.

Laut der "Rheinischen Post" unterstützt der kommunale Spitzenverband damit die Initiative "Lebenswerte Städte" aus Hunderten Kommunen. Diese setzen sich dafür ein, dass Kommunen dort, wo sie es notwendig finden, die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts festlegen können.

Kommunen sollen "selbst entscheiden können"

Nach Angaben des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sollten Städte „selbst entscheiden können, wo es sicherer, klimaschonender und gesünder wird, wenn nicht Tempo 50 gilt. Es darf nicht immer Jahre und viele Gutachten brauchen, bis sich etwas ändert."

So würde mehr Handlungsfreiheit vor Ort gebraucht, um zum Beispiel für sichere Schulwege für Kinder zu sorgen. Aber auch ein besserer Lärmschutz und die Reinhaltung von Luft sind Gründe, die von den Kommunen für ein Tempolimit auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen mit in die Diskussion eingebracht werden.

"Städte, die dies wollen, sollten auch ein generelles Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde anordnen können und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere Geschwindigkeit zulassen", ergänzt Dedy gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" am Montag (30. Januar).

Bisher sind Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Dedy forderte nun Wissing auf, das Verkehrsrecht entsprechend anzupassen.

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Mögliches Ergebnis bei Konferenz am Donnerstag?

Der Städtetag beabsichtigt am Donnerstag (2. Februar) bei einer Konferenz seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, wie der "Spiegel" berichtet. Bereits auf einer Tagung in der vergangenen Woche in Chemnitz hatte der Städtetag eine Resolution verabschiedet. In dieser forderte er den Bund auf, die vom Bundestag beschlossenen Empfehlungen umzusetzen.

Der Städtetag ist ein Bündnis aus mehr als 3.000 kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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