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Entwurf liegt vor

Reform: Elektronische Zeiterfassung für Beschäftigte geplant

  • Veröffentlicht: 20.04.2023
  • 12:06 Uhr
  • Stefan Kendzia

Die klassische Stechuhr hat ausgedient. Die Zeiterfassung von Beschäftigten soll aber trotzdem (wieder) kommen - allerdings elektronisch. Nun liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor, das eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vorsieht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Arbeitsministerium plant die elektronische Zeiterfassung für Beschäftigte.

  • Arbeitnehmer:innen sollen ihre Arbeitszeiten-Aufzeichnung auch selbst organisieren dürfen.

  • Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall sieht im Entwurf einen "Gruselkatalog" an Bürokratie, Widersprüchlichkeiten und Fortschrittsverweigerung.

Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatten eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt. Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im vergangenen September als lange überfällig bezeichnet - jetzt liegt ein Entwurf vor.

Arbeitszeit-Aufzeichungen auch mit Ausnahmen

In Zukunft sollen Arbeitgeber:innen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten elektronisch aufzeichnen - und zwar direkt am Tag der Arbeitsleistung, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mitteilt. Allerdings auch mit Ausnahmen: Die Arbeitnehmer:innen sollen ihre Arbeitszeiten-Aufzeichnung auch selbst organisieren dürfen, auch Dritten - wie zum Beispiel Vorgesetzten - soll das möglich sein. 

Nicht nur die elektronische Zeiterfassung sei vorgesehen, sondern auch analoge Ausnahmen auf Papier oder Nachtragungen bis maximal sieben Tage später sind möglich. Eine bestimmte Art der elektronischen Aufzeichnung will das Haus von Minister Hubertus Heil dem Bericht zufolge nicht vorschreiben. Die Umsetzung bleibe dem Unternehmen überlassen.

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Vertrauensarbeitszeit soll weiter möglich sein

Je nach Unternehmensgröße soll auch eine gestaffelte Übergangsregelung für die Einführung eines elektronischen Systems geplant sein. So können Arbeitgeber:innen bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes die Arbeitszeit statt elektronisch auch handschriftlich aufzeichnen können. Die Möglichkeit von Vertrauensarbeitszeit soll durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt werden, wie es im Entwurf heißt.

Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Oliver Zander, sehe in dem vorliegenden Entwurf keine zukunftsfreundliche Entwicklung, sondern lediglich einen "Gruselkatalog" an Bürokratie, Widersprüchlichkeiten und Fortschrittsverweigerung. Die Linke-Arbeitspolitikerin Susanne Ferschl halte dagegen und sehe in der Arbeitszeiterfassung ein wirksames Instrument für den Gesundheitsschutz und gegen Lohnraub. Deswegen dürfe es keine Ausnahmen geben.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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