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Messenger-Dienst

Neuerungen bei WhatsApp: Wer nicht akzeptiert, fliegt raus

  • Veröffentlicht: 19.03.2024
  • 15:08 Uhr
  • Kira Born
Im Zuge eines neuen EU-Gesetzes gibt es ab Mitte April einige Änderungen beim Messenger-Dienst WhatsApp.
Im Zuge eines neuen EU-Gesetzes gibt es ab Mitte April einige Änderungen beim Messenger-Dienst WhatsApp.© REUTERS

Ab dem 11. April treten neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für WhatsApp-User:innen in Kraft. Für die weitere Nutzung der App ist die Zustimmung unumgänglich.

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Das Wichtigste in Kürze

  • In Folge des Digital Markets Act der Europäischen Union sind der Meta-Konzern und sein Messenger-Dienst WhatsApp verpflichtet, seine Nutzer-Bedingungen zu aktualisieren.

  • Ab dem 11. April sollen die Neuerungen bei WhatsApp in Kraft treten.

  • Wer den Nutzer-Bestimmungen nicht zustimmt, könnte als EU-Bürger:in den Chat-Dienst in Zukunft nicht mehr nutzen können.

Der Meta-Konzern muss sich einer neuen EU-Verordnung beugen. Das neue Gesetz, der Digital Markets Act, soll mehr Kontrolle über "systemrelevante Online-Plattformen" ermöglichen, heißt es von Seiten der Europäischen Union (EU). Ein Kern-Feature: Interoperabilität. Hierdurch soll es möglich sein, mit anderen Personen via WhatsApp zu schreiben, ohne ein eigenes WhatsApp-Konto zu haben und Dateien plattformübergreifend nutzen zu können. 

Für den Meta-Konzern bedeutete dies: "Seit fast zwei Jahren arbeitet unser Team mit der Europäischen Kommission zusammen, um Interoperabilität in einer Weise zu implementieren, die den Anforderungen des Gesetzes entspricht und die Sicherheit, den Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer maximiert", hieß es in einem Statement des Konzerns von Anfang März.

Diese neuen Nutzer-Bedingungen will WhatsApp ab April einsetzen

Die neue EU-Richtlinie beabsichtigt, das Internet stärker zu regulieren und online für einen faireren Wettbewerb zu sorgen. Auch soll so die Monopol-Stellung von Internetriesen wie Meta, Google und Apple beschränkt werden.

Für WhatsApp-Nutzer:innen bedeutet dies eine Aktualisierung der Nutzer-Bedingungen und des Datenschutzes. Das soll sich zum 11. April ändern:

  • Klare Definitionen: Es soll genaue Richtlinien geben, welche Inhalte erlaubt und nicht erlaubt sind. Kanäle und Statusmeldungen, die gegen die Regeln verstoßen, können auf neuen Wegen gemeldet werden.
  • Löschung: Inhalte, die klar gegen die Richtlinien von WhatsApp verstoßen, können somit auch entfernt werden.
  • Altersbeschränkung: Das Mindestalter sinkt von 16 auf 13 Jahre, um eine weltweite Einheitlichkeit herzustellen.
  • Dritt-Anbieter: Nach dem Digital Markets Act muss WhatsApp auch für Dritt-Anbieter eine Schnittstelle bieten. Das neue Feature der Interoperabilität soll es ermöglichen, Nachrichten, Bilder, Sprachnachrichten, Videos und andere Dateien von anderen Messengern zu empfangen und gemeinsam mit anderen Nutzer:innen zu verwenden. Umgekehrt soll das auch von WhatsApp zu anderen Diensten, wie beispielsweise Telegram, möglich sein, schrieb Meta in einer Mitteilung zur neuen EU-Regelung.

Allerdings kündigten Konkurrenzdienste wie Threema und Signal bereits an, aus Datenschutzgründen nicht mit WhatsApp kooperieren zu wollen, berichtete "Computer Bild". Trotzdem ist der Messenger-Dienst verpflichtet, durch das EU-Gesetz die Funktion der Interoperabilität anzubieten.

WhatsApp betont, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auch nach den Neuerungen weiterhin in vollem Maße gegeben ist. Alle europäischen User:innen müssen den neuen Nutzer-Bestimmungen zum 11. April hin zustimmen - oder sie könnten bald aus dem Messenger-Anbieter fliegen.

Im Video: "WhatsApp öffnet sich für andere Messenger: Das bringt das neue EU-Digital-Gesetz"

WhatsApp öffnet sich für andere Messenger: Das bringt das neue EU-Digital-Gesetz

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Das sieht der Digital Markets Act für Online-Plattformen vor 

Am 7. März trat das neue EU-Gesetz über digitale Märkte in Kraft. Hierdurch wurde der Meta-Konzern zur Anpassung der User:innen-Bedingungen für WhatsApp gezwungen, damit die WhatsApp-Dienste weiterhin in Mitgliedsländern der EU nutzbar sind. Dabei muss nach dem neuen Gesetz ein "Gatekeeper" wie WhatsApp neben der Interoperabilität ...:

  • ... Nutzer:innen ermöglichen, vorinstallierte Software oder Anwendungen zu deinstallieren.
  • ... gewährleisten, dass die Endnutzer:innen nur nach deren Zustimmung außerhalb des Dienstes zu Werbezwecken getrackt werden.
  • ... Business-User:innen Zugang zu ihren Nutzer:innen-Daten gewähren und ermöglichen, ein Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kund:innen außerhalb der Plattform des Gatekeepers abzuschließen.

"Unser Ansatz bei der Einhaltung des Datenschutzgesetzes ist darauf ausgerichtet, die Privatsphäre und die Sicherheit der Nutzer so weit wie möglich zu schützen", hieß es von Meta zu den geplanten Neuerungen bei WhatsApp ab dem 11. April. 

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  • Verwendete Quellen:
  • Meta: "Making messaging interoperability with third parties safe for users in Europe"
  • Europäische Kommission: "The Digital Markets Act: ensuring fair and open digital markets"
  • WhatsApp: "Zusätzliche Nutzungsbedingungen für WhatsApp-Kanäle"
  • "Chip.de:" "WhatsApp führt neue Regeln ein: Wer Sie nicht akzeptiert, fliegt bald raus"
  • "Computer Bild": "Threema und Signal verweigern Kooperation mit WhatsApp"
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