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Modehändler 

Modebranche in der Krise: Gerry Weber meldet Insolvenz an

  • Veröffentlicht: 21.04.2023
  • 15:17 Uhr
  • Viola Haas

Die deutsche Modebranche in der Krise - in den letzten Monaten gab es eine Welle an Insolvenzen. Jetzt meldet auch der Modehändler Gerry Weber für seine deutsche Handelstochter Insolvenz an. Mehr zu den Hintergründen. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Insolvenzen bei Modehändlern in den letzten Monaten.

  • Modehändler Gerry Weber meldet jetzt für seine deutsche Handelstochter Insolvenz an.

  • Insolvenzen sind mehr Strategie als reine Not in der Modebranche.

Es ist nicht die beste Zeit für die Modebranche in Deutschland - so haben allein im ersten Quartal dieses Jahres 27 Mode- und Schuhhändler Insolvenz- oder Schutzschirmverfahren beantragt. Das ist die doppelte Anzahl im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigen die Ergebnisse einer Analyse der Unternehmensberatung "Falkensteg", wie das "Handelsblatt" berichtet. Nachdem vor kurzem erst Handelsketten wie Reno und Peek & Cloppenburg Düsseldorf Insolvenz angemeldet haben, ist es nun auch bei der deutschen Handelstochter von Gerry Weber soweit.

Gerry Weber meldet Insolvenz an

Der Modehändler Gerry Weber hat jetzt einen Insolvenzantrag in Eigenverantwortung für seine deutsche Handelstochter beim Amtsgericht Bielefeld gestellt. Obwohl der Geschäftsbetrieb vorerst unverändert weiterlaufen wird, plant das Unternehmen, umfassende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Darunter fällt, dass einige Filialen geschlossen werden sollen.

Das Dachunternehmen Gerry Weber International AG soll jedoch von einer Insolvenz verschont bleiben. Das hat zur Folge, dass die Aktionäre des Unternehmens ohne Entschädigung ausscheiden. Die Börsennotierung soll anschließend zurückgezogen werden. 

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Schwierige Lage im Einzelhandel

Die Gründe für die schwierige Lage im Einzelhandel sind unter anderem die Auswirkungen der Pandemie auf den Einzelhandel sowie veränderte Kundenpräferenzen und -gewohnheiten. Laut dem Statistischen Bundesamt haben 82 Prozent der Internetnutzer:innen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren in Deutschland im Jahr 2021 Online-Einkäufe getätigt. Im EU-Ranking fällt Deutschland auf Platz sieben.

Die hohen Energiepreise als Folge des Ukraine-Krieges und die Inflation sind weitere Gründe. So ist im Zuge der Inflation beispielsweise das Konsumverhalten der Bevölkerung zurückgegangen. Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) haben fast zwei Drittel der Verbraucher:innen in Deutschland aufgrund der hohen Inflation weniger Geld ausgegeben, wie die "Tagesschau" berichtet.

Zweite Insolvenz bei Gerry Weber

Nicht das erste Insolvenz-Verfahren beim Modehändler: Gerry Weber musste bereits zum zweiten Mal innerhalb von nur fünf Jahren eine Restrukturierung durchführen. Bereits 2019 musste das Unternehmen eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen. Auch damals waren die Aktionär:innen die Leidtragenden. Die Pleite war die Folge einer schnellen Expansion des Filialnetzes und der Übernahme der Damenmodekette Hallhuber über einen längeren Zeitraum. 

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Neues Gesetz für Unternehmen

Die verschiedenen Stakeholder des Modehändlers Gerry Weber haben nun bis Mitte Juni Zeit, um gemeinsam zu verhandeln und eine Insolvenz zu vermeiden. Hierbei hilft ihnen das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das es Unternehmen ermöglicht, sich vorinsolvenzlich zu sanieren.

"Durch das StaRUG können Unternehmen, die Schwierigkeiten im Finanzierungsbereich haben, diese einfacher lösen als durch ein Insolvenzverfahren", erklärt Insolvenzverwalter und Sanierungsberater Sven-Holger Undritz von der Wirtschaftskanzlei White & Case gegenüber dem "Handelsblatt". Das Management kann dabei ohne einen Insolvenzverwalter agieren, und die Kosten des Verfahrens sind erheblich niedriger.

Strategie in der Modebranche

Die aktuellen Insolvenzen sind mehr Strategie als die reine Not in der Modebranche. Durch eine Insolvenz können sich Unternehmen kostengünstig sanieren und im Wettbewerb Vorteile verschaffen. Infolge der Insolvenz müssen sie ihre Beschäftigten für bis zu drei Monate nicht bezahlen und können ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise für Mietverträge, in Anspruch nehmen. Zudem können sie sich schneller von Verträgen defizitärer Projekte trennen.

Im Unterschied zu einem Insolvenzverfahren hat ein StaRUG-Verfahren nicht automatisch den Vorteil, dass das Unternehmen Sonderrechte genießt. 

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