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Protestaktion

Strafe höher nach Einspruch: "Letzte Generation"-Aktivistin muss mehr zahlen

  • Aktualisiert: 22.03.2023
  • 19:28 Uhr
  • Stefan Kendzia
Graffity mit Folgen: Der unter Denkmalschutz stehende Audimax der Uni Hamburg wurde beschädigt - und das Urteil nicht akzeptiert.
Graffity mit Folgen: Der unter Denkmalschutz stehende Audimax der Uni Hamburg wurde beschädigt - und das Urteil nicht akzeptiert.© Benedict Bartsch/xcitepress/dpa

Eine Aktivistin der "Letzten Generation" ist mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Nach einer Protestaktion mit Schmierereien im Hörsaal an der Universität Hamburg ist eine Umweltschützerin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach ihrem Einspruch ist die Strafe nun höher ausgefallen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Umwelt-Aktivist:innen beschmierten unter Denkmalschutz stehenden Audimax der Uni Hamburg.

  • Urteil nach Protestaktion von einer Klimaaktivist:in nicht akzeptiert.

  • Einspruch brachte nicht das gewünschte Ergebnis: Strafmaß jetzt noch höher.

Manchmal sollte man ein Urteil einfach akzeptieren: Eine Klimaaktivistin der "Letzten Generation" hätte genau das vor einer deutlich höheren Strafzahlung schützen können. Nach einer Verurteilung zu 1.200 Euro Geldstrafe legte die Aktivistin laut "RND" Einspruch ein, um ein geringeres Strafmaß oder gar einen Freispruch zu erreichen. Der Richter entschied anders als erhofft und erhöhte die Strafzahlung um ganze 300 Euro auf nun 1.500 Euro.

Im Video: "Letzte Generation" plant offenbar Gründung einer Partei

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Mit Wandfarbe gefüllte Feuerlöscher

Der unter Denkmalschutz stehende Audimax der Hamburger Universität aus den 1950er-Jahren ist einem Farb-Angriff zum Opfer gefallen. Nachdem Student:innen im Mai den betreffenden Audimax besetzt hatten, wie die "Taz" berichtet, führte ein Gespräch mit dem Uni-Präsidenten nicht zum gewünschten Ergebnis. Dies ließ Aktivist:innen dann zu Spraydosen und sogar zu mit Wandfarbe gefüllten Feuerlöschern greifen. An Wänden wie Böden sprühten die Mitglieder der "Letzten Generation" mahnende Umwelt-Parolen. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 18.000 Euro. 

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Strafmaß höher als vor Einspruch

Laut "Taz" sagte Amtsrichter Moritz Lieb bei der Verhandlung, dass ihm eine derart hohe Summe bei einer Sachbeschädigung noch nicht untergekommen sei. „Das ganze Gebäude ist völlig verschmiert gewesen.” Das politische Ziel sei zwar unterstützenswert - aber nicht durch Sachbeschädigung, Nötigung oder Gewalt. Nach Rechtsprechung legte eine der Klimaaktivist:innen allerdings Einspruch gegen die gemeinschaftliche Sachbeschädigung ein. Mit einem nicht vermuteten Ausgang: Das Strafmaß ist nun 300 Euro höher als zuvor. 

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