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Bayern-Wahl

Wann, was, wie: Das müssen Sie zur Landtagswahl 2023 in Bayern wissen

  • Veröffentlicht: 23.08.2023
  • 09:38 Uhr
  • Emre Bölükbasi
Die Bayern-Wahl 2023 rückt näher - das müssen Sie jetzt zu dem Urnengang wissen.
Die Bayern-Wahl 2023 rückt näher - das müssen Sie jetzt zu dem Urnengang wissen.© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Bald ist es so weit: Mehr als neun Millionen Bürger:innen können den Bayerischen Landtag neu wählen. Doch worum geht es bei der Landtagswahl? Wer kann wen wählen - und wie läuft überhaupt der Urnengang ab? Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zur Bayern-Wahl 2023.

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Die Parteien sind schon im Wahlkampfmodus, die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren - die Bayern-Wahl 2023 rückt näher. Millionen Bürger:innen können an dem Urnengang im Freistaat teilnehmen.

Worum geht es aber bei der Landtagswahl in Bayern? Worin liegt ihre Bedeutung für die bayerische Politik und wer darf wen oder was wählen? Eine Übersicht über alle relevanten Informationen zur Bayern-Wahl 2023.

Wann ist die Landtagswahl in Bayern 2023?

Die letzte Landtagswahl in Bayern fand im Oktober 2018 statt. Nach dem Landeswahlgesetz erfolgt die nächste Wahl frühestens 59, spätestens 62 Monate nach der letzten Wahl. Als Wahltag kam somit jeder Sonntag oder öffentliche Ruhetag im Zeitraum vom 14. September bis zum 14. Dezember 2023 infrage. 

Im Dezember 2022 einigte sich die bayerische Staatsregierung letztendlich auf den 8. Oktober 2023 als Wahltag für den Urnengang in Bayern.

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Wer und was wird bei der Landtagswahl gewählt?

Im Zentrum der bayerischen Politik steht der Landtag. In diesem Parlament sitzen Abgeordnete, die als Volksvertreter:innen fungieren und sich für die Belange der Bürger:innen einsetzen müssen. Genau diese Abgeordneten werden im Freistaat am 8. Oktober neu gewählt - in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl.

Die neue Zusammensetzung des Parlaments wird auch für das höchste politische Amt im Freistaat von größter Bedeutung sein. Denn: Bayerns Ministerpräsident:in wird nicht direkt von den Stimmberechtigten, sondern vom Landtag gewählt. Im Freistaat regiert seit jeher fast ausschließlich der Spitzenkandidat der stärksten Fraktion im Landtag. Seit 1957 stellt die CSU ununterbrochen den Ministerpräsidenten Bayerns. Der amtierende Ministerpräsident, CSU-Chef Markus Söder, bekleidet seit 2018 das Amt und ist auch für die Wahl im Oktober Spitzenkandidat seiner Partei. Den Freistaat regiert er gemeinsam mit den Freien Wählern.

Auch die sieben bayerischen Bezirkstage werden am 8. Oktober neu zusammengewürfelt. Den Bezirkstagen wird jedoch aufgrund ihrer wenigen Befugnisse im Vergleich zum Landtag am Wahltag weniger Beachtung geschenkt.

Welche Parteien treten bei der Landtagswahl in Bayern an?

Formal dürfen insgesamt 21 Parteien zur Bayern-Wahl antreten. Mit dabei sind auf der einen Seite alle Parteien, die bereits im Landtag oder im Bundestag sitzen. Diese sind:

  • AfD
  • CSU
  • FDP
  • Freie Wähler
  • Grüne
  • Linke
  • SPD

Auf der anderen Seite werden zwölf weitere Parteien auf dem Wahlzettel stehen. Diese sind jedoch allesamt weniger bekannt als die größeren Parteien.

Theoretisch könnte auch die Schwesterpartei der CSU, die CDU, eigene Listen für die Wahl vorbereiten. Gleiches gilt auch für den Südschleswigschen Wählerverband, doch für beide Parteien bleibt das nur eine theoretische Möglichkeit. Sie nehmen traditionell an den Wahlen in Bayern nicht teil.

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Wer darf überhaupt wählen?

Das bayerische Landeswahlgesetz definiert, wer bei der Landtagswahl im Freistaat von seinem Wahlrecht Gebrauch machen kann. Alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen "oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten", dürfen demnach wählen. Einzige Voraussetzung: Das Stimmrecht darf nicht durch ein Gerichtsurteil verwirkt sein. 

Im Mai dieses Jahres gab das Bayerische Landesamt für Statistik bekannt, dass rund 9,4 Millionen Bürger:innen im Freistaat zur Landtagswahl stimmberechtigt sein würden. Rund 51 Prozent der Stimmberechtigten seien dabei Frauen. Zudem werden laut Berechnungen etwa 554.000 Erstwähler:innen an dem Urnengang teilnehmen können.

Wie findet die Stimmabgabe statt?

Grundsätzlich haben die Stimmberechtigten zwei Möglichkeiten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: auf ganz klassischem Wege per Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl. Für letztere Option muss spätestens am 6. Oktober ein Antrag auf einen Wahlschein gestellt werden.

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Wie funktioniert die Landtagswahl 2023 in Bayern?

Die Verfassung des Freistaates Bayern sieht insgesamt 180 Mandate für den Landtag vor. 91 Sitze entfallen dabei auf die jeweils siegreichen Direktkandidat:innen der 91 bayerischen Stimmkreise, die die bayerischen Bürger:innen mit ihrer Erststimme direkt wählen können. Die restlichen 89 Mandate gehen an Listenkandidat:innen der einzelnen Parteien in den sieben bayerischen Regierungsbezirken, den sogenannten Wahlkreisen.

Wegen möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate, die weiter unten im Artikel näher erläutert werden, liegt die Zahl der Abgeordneten jedoch oft bei über 180. Beispiel: Der Landtag setzte sich von 2018 bis 2023 aus 205 Parlamentarier:innen zusammen.

Für den Wahlsieg eines Direktkandidaten oder einer Direktkandidatin per Erststimme genügt eine einfache Mehrheit. Für die Zweitstimmen können die Parteien unterschiedlich lange Listen anfertigen, die sich nach der Zahl der Stimmberechtigten in den sieben Wahlkreisen richtet. Denn: Die Zahl der Wahlberechtigten ist entscheidend für die Sitze eines Regierungsbezirks im Landtag. Mit der Zweistimme wählen die Bürger:innen die Kandidat:innen aus diesen Listen.

Wer wird gewählt? Wer zieht ins Parlament ein?

Das System der Erst- und Zweitstimmen ähnelt zwar dem Wahlrecht auf Bundesebene, doch einen Unterschied gibt es: In Bayern sind nicht nur die Zweitstimmen für die Zusammensetzung des Parlaments maßgeblich, sondern die sogenannten Gesamtstimmen - also die Gesamtzahl von Erst- und Zweitstimmen für eine Partei. Das soll die Gerechtigkeit der Wahl gewährleisten.

Die wichtigste Voraussetzung für den Einzug in den Bayerischen Landtag stellt die 5-Prozent-Hürde dar. Um in das Parlament einziehen zu können, muss eine Partei landesweit auf mindestens fünf Prozent der Stimmen kommen.

Die 91 Direktkandidat:innen, die in ihren Stimmkreisen gewonnen haben, dürfen sich nach der Wahl freuen: Sie erhalten unmittelbar als erste ihre Mandate - vorausgesetzt, ihre Parteien scheitern nicht an der 5-Prozent-Hürde. Die restlichen 89 Mandate gehen an die Listenkandidat:innen: Sollten einer Partei außer den Direktkandidat:innen noch weitere Sitze zustehen, gehen diese an die Listenkandidat:innen mit den meisten Stimmen.

Hier kommen die sogenannten Überhangmandate ins Spiel. Beispiel: 2018 gewann die CSU 85 Direktmandate, nach dem Gesamtergebnis standen ihr aber nur 75 Sitze im Parlament zu. Da alle Direktkandidat:innen in jedem Fall in den Landtag einziehen, durfte sie die restlichen zehn Sitze als sogenannte Überhangmandate behalten.

Damit die Sitzverteilung aber so nicht verzerrt wird, bekommen die anderen Parteien im Gegenzug sogenannte Ausgleichsmandate, also zusätzliche Sitze für ihre Listenkandidat:innen. Genau dieser Mechanismus führte 2018 dazu, dass statt 180 insgesamt 205 Politiker:innen in den Landtag einzogen.

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So geht es nach der Wahl weiter

Nach der Wahl wird der neue Landtag vor einer wichtigen Aufgabe stehen: Innerhalb von vier Wochen muss der oder die Ministerpräsident:in gewählt werden. Zudem müssen die neuen Regierungsmitglieder bestätigt werden. 

Dann kehrt allmählich der normale Ablauf der legislativen Arbeit in den Landtag ein - die Parlamentarier:innen debattieren und verabschieden Gesetze für den Freistaat.

  • Verwendete Quellen:
  • Bayerischer Landtag: Landtagswahl in Bayern 2023
  • Bayerisches Landesamt für Statistik: Landtagswahlen
  • Bayerisches Landesamt für Statistik: Pressemitteilung
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