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Ärger bei Deutsche-Bank-Tochter

IT-Probleme: Postbank-Kunden müssen sich bis 2024 gedulden

  • Veröffentlicht: 20.12.2023
  • 14:20 Uhr
  • Michael Reimers
Auf dem Logo der Deutschen Bank liegt ein Kugelschreiber mit der Aufschrift "Postbank".
Auf dem Logo der Deutschen Bank liegt ein Kugelschreiber mit der Aufschrift "Postbank".© dpa

Die technischen Probleme der Postbank beim Übertragen der Kontodaten von zwölf Millionen Kund:innen auf das Computersystem des Mutterkonzerns Deutsche Bank können nicht mehr alle dieses Jahr gelöst werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Noch immer haben Kund:innen der Postbank Schwierigkeiten mit ihren Konten.

  • Die Integration der zwölf Millionen Kund:innendaten in das Computersystem des Mutterkonzerns Deutsche Bank hatte zu technischen Problemen geführt.

  • Das Abarbeiten der Beschwerden kann nach Angaben der Deutschen Bank bis zum Jahresende 2023 nicht mehr geschafft werden.

Erst im neuen Jahr werden die vielen Anfragen von Kund:innen der Postbank wegen technischer Probleme beantwortet werden können. Das teilte der Mutterkonzern Deutsche Bank am Mittwoch (20. Dezember) mit. "Wir sind beim Abarbeiten der Rückstände an Kundenanfragen seit Sommer weit vorangekommen – auch dank mehr als 800 zusätzlicher Arbeitskräfte für diese Aufgaben", sagte ein Deutsche-Bank-Sprecher auf dpa-Anfrage. "Die Abarbeitung der verbleibenden Rückstände ist komplex und nimmt in Teilen mehr Zeit in Anspruch. Einen Teil dieser Fälle werden wir deshalb Anfang 2024 abschließend bearbeiten." 

2023 hatten sich Beschwerden von Postbank-Kund:innen gehäuft. Dabei ging es vor allem um Probleme im Zusammenhang mit der IT-Umstellung. Bei dieser wurden in mehreren Abschnitten die Kontodaten der zwölf Millionen Kund:innen der Postbank mit den der sieben Millionen Deutsche-Bank-Kund:innen in Deutschland auf einer gemeinsamen Plattform zusammengeführt.

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Postbank: Konten gesperrt, Lastschriften nicht eingelöst

Die Integration hatte bei einigen Postbank-Kund:innen zum Beispiel ausgelöst, dass sie zeitweise nicht auf ihre Konten zugreifen konnten, Konten gesperrt oder Lastschriften nicht mehr eingelöst wurden. Zudem soll der Kundenservice schlecht erreichbar oder unfähig gewesen sein, Probleme zu lösen.

Schwierigkeiten bekamen auch etliche verschuldete Menschen mit ihren Pfändungsschutzkonten, mit denen sich bestimmtes Guthaben vor der Pfändung schützen lässt, um beispielsweise Miete und Strom, Lebensmittel und Medikamente bezahlen zu können.

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Bafin überwacht Deutsche Bank

Nachdem die Beschwerden der Postbank-Kund:innen nicht abrissen, schaltete sich Anfang September schließlich die Finanzaufsicht Bafin ein. Seit dem Jahreswechsel 2022/2023 seien "erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts bei der Postbank" zu beobachten, rügte die Behörde und forderte die Bank auf, "die Einschränkungen im Kundenservice schnellstmöglich abzustellen". Seitdem überwacht ein Sonderbeauftragter der Bafin die Fortschritte.

Wenig später entschuldigte sich der Chef der Deutschen Bank, Christian Sewing, öffentlich und versprach, dass die Probleme bei der zum Konzern gehörenden Postbank bis Jahresende gelöst würden: "Das ist insgesamt eine Situation, für die wir uns nur entschuldigen können." Die Bank sei ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden und habe Kund:innen sehr enttäuscht, so Sewing.

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Postbank-Pfändungskonten: Bis zu 1.000 Euro Entschädigung

Um die Postbank-Kund:innen zu entschädigen, die von Verzögerungen bei Pfändungsanliegen betroffen waren, hat die Bank nun angeboten, Entschädigung zu zahlen: Bis zu 1.000 Euro Schadenersatz könnten seit Mittwoch über die Website der Postbank online beantragt werden. Die Kund:innen müssten durch Belege wie Mahnkosten oder Verzugszinsen nachweisen, dass ihnen Schaden durch verzögerte Bearbeitung in Zusammenhang mit einer Pfändung, einer Insolvenz oder bei der Einrichtung oder Abmeldung eines Pfändungsschutzkontos entstanden sei.

"Das Verfahren ist digital, sodass Kundinnen und Kunden der Postbank keine Filiale aufsuchen müssen, um ihre Ansprüche geltend zu machen", erklärte der Deutsche-Bank-Sprecher. "Nach Einreichen der Anträge werden berechtigte Schadenersatzansprüche in der Regel bis Ende des Folgemonats erstattet."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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