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Verfassungsrechtliche Bedenken

Heizungsgesetz: Ampel kassiert Sonderregel für über 80-Jährige

  • Veröffentlicht: 30.06.2023
  • 09:13 Uhr
  • Joachim Vonderthann
Beim Heizungsgesetz streicht die Ampel die geplante Sonderregel für Senior:innen.
Beim Heizungsgesetz streicht die Ampel die geplante Sonderregel für Senior:innen. © REUTERS/Fabrizio Bensch

Beim Heizungsgesetz war eine Ausnahmeregelung für Seniorinnen und Senioren geplant. Jetzt hat die Ampel diese Sonderregelung aber gestrichen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beim geplanten Heizungsgesetz wird es doch keine Ausnahmeregelung für über 80-Jährige geben.

  • Die Ampel hat die Sonderregel wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestrichen.

  • Soziale Härten sollen durch eine spezielle Sozialkomponente und Förderung abgemildert werden.

Im Video: Diese Neuerungen bringt das Heizungsgesetz

Ampel erzielt Einigung beim Heizungsgesetz: Das ist nun geplant

Beim geplanten Heizungsgesetz wird es doch keine Ausnahmeregelung für über 80-Jährige geben. Die Ampel-Regierung hat eine ursprünglich geplante Sonderregel einkassiert. "Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar", sagte FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad der dpa am Freitag (30. Juni). Stattdessen sorge man mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert würden. "Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen", betonte Konrad.

Heizungsgesetz: Keine Ausnahme für Ältere

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant: Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall einer Heizung - also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann - die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Nach langem Ringen hatte sich die von Kanzler Olaf Scholz geführte Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf deutliche Änderungen am Gesetzentwurf verständigt.

"Durch die grundlegenden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass wir Klimaschutz im Gebäudebereich wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgeglichen erreichen", sagte Konrad.

Ihr Grünen-Kollege Andreas Audretsch sagte der dpa: "Wir wollen, dass allen Hauseigentümern der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglicht wird." Dafür gebe es den Einkommensbonus in der Förderung, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition. "Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen - darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten."

Es gelte jedoch weiter eine allgemeine Härtefallklausel, sagte Audretsch. "Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann - gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten - kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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