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Nach Kritik der Opposition

Habeck zu Heizungsgesetz-Stopp: "Das ist kein Beinbruch" 

  • Veröffentlicht: 07.07.2023
  • 08:38 Uhr
  • Melissa Aschauer

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Heizungsgesetz im Eilverfahren gestoppt hat, meldet sich nun Wirtschaftsminister Robert Habeck zu Wort. Den vorläufigen Stopp wertet er nicht als Niederlage.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverfassungsgericht hat das geplante Heizungsgesetz der Ampel in einem Eilverfahren gestoppt. 

  • Zuvor hatte die Union den engen Zeitplan für den Bundestag heftig kritisiert.

  • Wirtschaftsminister Robert Habeck sieht diesen vorläufigen Stopp jedoch nicht als Niederlage.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wertet den vorläufigen Stopp des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Bundesverfassungsgericht nicht als Niederlage.

Habeck sieht Heizungsgesetz-Stopp nicht als Niederlage

"Natürlich soll die Opposition viel Zeit haben, ausreichend Zeit. Die Meinung der regierungstragenden Fraktionen, der Regierung, zu der ich ja gehöre bekanntermaßen, ist, das ist ungefähr dann eine Woche im Umlauf gewesen, das ist dann auch schon eine ausreichende Zeit, weil es ein ja tief durchdiskutiertes Gesetz war", sagte der Grünen-Politiker am Donnerstagabend (6. Juli) in der ZDF-Talksendung "Lanz".

Aber ok, wenn mehr Zeit gewünscht und erforderlich ist, weil das Gericht es festlegt, dann ist es eben so. Das ist auch kein Beinbruch.

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Robert Habeck, "Lanz" (6. Juli)

Entscheidend sei, dass keine Fraktion von dem Gesetz abgerückt sei, auch nicht die FDP. "Ich freue mich für die Union, dass sie jetzt Zeit hat, das Gesetz nochmal ausgiebig zu studieren", sagte Habeck.

Die Unionsfraktion sprach sich derweil für einen kompletten Neustart beim Heizungsgesetz aus. Die Entscheidung aus Karlsruhe sei eine schwere Niederlage für die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), heißt es in einem Antrag der Fraktion, mit dem sich das Parlament am Freitagvormittag befassen sollte. Der Antrag lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Die Gerichtsentscheidung sei auch "ein Ausrufezeichen für das Recht der Abgeordneten" auf eine gründliche Beratung von Gesetzen. Sie zeige zudem, dass Klimaschutz nicht mit der Brechstange gelinge. Ein CDU-Abgeordneter hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gestellt.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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