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Bundesverfassungsgericht

Zu viele Pannen: Bundestagswahl muss in Berlin teilweise wiederholt werden

  • Veröffentlicht: 19.12.2023
  • 12:48 Uhr
  • Joachim Vonderthann

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundestagswahl von 2021 verlief in Berlin mehr als chaotisch.

  • Die Parteien stritten lange darum, in welchem Umfang die Wahl in der Hauptstadt wiederholt werden muss.

  • Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen.

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Weil die Bundestagswahl 2021 so chaotisch verlief, müssen die Hauptstädter:innen wieder an die Urnen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Details festgelegt.

Die Pannen-Bundestagswahl 2021 in Berlin hat Folgen: Der Urnengang müsse teilweise wiederholt werden, urteilte am Dienstag (19. Dezember) das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Inzwischen steht mit dem 11. Februar 2024 auch der Termin für die Wahlwiederholung in gut einem Fünftel der 2.256 Berliner Wahlbezirke fest.

455 Wahlbezirke identifiziert

Betroffen seien 455 Wahlbezirke einschließlich der zugehörigen Briefwahlbezirke, befand das höchste deutsche Gericht. Es hatte die chaotischen Abläufe am 26. September 2021 auf mandatsrelevante Wahlfehler hin überprüft - also auf solche, die Einfluss auf die Verteilung der Sitze im Parlament haben können. (Az. 2 BvC 4/23)

Der Zweite Senat kam zu dem Schluss, dass der Bundestag das Wahlgeschehen unzureichend aufgeklärt habe. Er habe Niederschriften einzelner Wahlbezirke nicht ausgewertet. Das habe das Gericht nachgeholt, erläuterte die Vorsitzende Richterin Doris König. Demnach wurde die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken in Berlin für ungültig erklärt. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, sagte König.

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Am 11. Februar müssen viele Berliner:innen wieder an die Wahlurnen

Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.

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Beim Bundestag wurden 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt.

Der Bundestag hatte eine teilweise Wiederholungswahl mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher reichte sie in Karlsruhe eine Wahlprüfungsbeschwerde ein.

Bundesverfassungsgericht sieht viele Wahlfehler

Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass der Beschluss im Ergebnis überwiegend rechtmäßig sei. Es monierte aber im Detail nicht berücksichtigte Wahlfehler. Die von der Unionsfraktion geforderte Ausweitung der Wahlwiederholung gehe allerdings zu weit, da nicht in allen Fällen aufklärbar sei, ob Wahlfehler vorgelegen hatten.

Als Wahlfehler wertete das Gericht unter anderen, dass Wahlberechtigte Stimmzettel eines anderen Wahlkreises bekamen - und eine zeitweilige völlige Schließung eines Wahllokals. Differenzierter betrachtete der Senat überlange Wartezeiten und Stimmabgaben nach 18.00 Uhr, die nicht in jedem Fall Wahlfehler seien.

Die Linke äußerte sich erleichtert über den Richterspruch aus Karlsruhe. "Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden", sagte der frühere Fraktionschef Dietmar Bartsch der Deutschen Presse-Agentur. Die Teilwiederholung könne den Ausgang in den beiden Wahlkreisen nicht verändern, in denen die Linke Direktmandate gewonnen habe, sagte Bartsch. Nur dank dreier Direktmandate konnte die Partei in den Bundestag ziehen, weil sie insgesamt unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben war.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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