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Vorwurf der Volksverhetzung

Wegen Zahnarzt-Aussage über Migranten: CDU-Chef Merz offenbar angezeigt

  • Veröffentlicht: 29.09.2023
  • 08:34 Uhr
  • Joachim Vonderthann

Für politischen Wirbel haben sie bereits gesorgt. Nun könnten die Aussagen von CDU-Chef Merz über Asylbewerber:innen auch ein juristisches Nachspiel haben. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • CDU-Chef Merz hat mit seiner Zahnarzt-Aussage über Migrant:innen für Empörung gesorgt.

  • Offenbar ist Merz nun von mindestens zwei Personen wegen Volksverhetzung angezeigt worden.

  • Ein Rechtsexperte glaubt jedoch nicht an juristische Folgen für den CDU-Vorsitzenden

Mit seinen Äußerungen über Zahnbehandlungen für Asylbewerber:innen in Deutschland hat CDU-Parteichef Friedrich Merz für eine hitzige Debatte gesorgt. SPD, Grüne und Linkspartei warfen Merz übelsten Populismus vor. Die Aussagen könnten jetzt sogar ein juristisches Nachspiel für den Bundestagsfraktionsvorsitzenden von CDU/CSU haben.

Volksverhetzung? Anzeigen gegen Merz

Wie "T-Online" berichtet, wurde Merz mindestens zweimal wegen Volksverhetzung angezeigt. Robert Fietzke,  Lehrbeauftragter der Hochschule Magdeburg-Stendal, schrieb auf X, vormals Twitter: "Ich habe Friedrich Merz gerade wegen Volksverhetzung, Paragraf 130 StGB angezeigt. In meinen Augen stachelt er mit politischer Intention zum Hass gegen bestimmte Menschengruppen auf und gefährdet damit den sozialen Frieden. Für ihn muss gelten, was für alle anderen im Rechtsstaat gilt."

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Auch der Volt-Politiker Sahak Ibrahimkhil verkündete dem Bericht zufolge auf X, dass er Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Merz erstattet habe.

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Rechtsexperte ist eher skeptisch

Doch könnten die Anzeigen gegen Merz überhaupt zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und zu einem Prozess führen? Ein Rechtsexperte zweifelt das an. Im Paragraf 130 StGB heißt es, jemand begehe Volksverhetzung, wenn er:

  • "gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert"
  • "die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet."

Laut Chan-jo Jun, Rechtsanwalt und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, kämen die Varianten "zum Hass aufstacheln", "böswillig verächtlich machen" oder "verleumden" für eine rechtliche Überprüfung in Betracht, wie er auf X schrieb. An der Verletzung der Menschenwürde dürfte es den Aussagen von Merz aber fehlen, so Jun. Gleiches gelte für den Verleumdungsvorsatz, "da Merz glauben könnte, was er sagt", so der Rechtsanwalt. Im Ergebnis rechne er daher im Falle einer Anzeige nicht mit der Aufnahme von Ermittlungen.  

Merz: Migrant:innen lassen sich die Zähne machen

Merz hatte am Mittwoch im "Welt-Talk" des TV-Senders Welt gesagt, bei dem es um Migrant:innen ging: "Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen. Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeigte sich empört und schrieb: "Das ist erbärmlicher Populismus auf dem Rücken der Schwächsten. Wer so spricht, spielt Menschen gegeneinander aus und stärkt nur die AfD". Sie wies Merz' Aussagen als falsch zurück: Asylsuchende würden nur behandelt, wenn sie akut erkrankt seien oder unter Schmerzen litten.

Im Asylbewerberleistungsgesetz heißt es in Paragraf 4 zu Leistungen bei Krankheit: "Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren." Eingeschränkt wird: "Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist."

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Ärztekammer weist Merz' Behauptung zurück

Nach den ersten 18 Monaten des Aufenthalts (sogenannte Wartezeit) werden Asylbewerber und Geduldete von den gesetzlichen Krankenkassen betreut und bekommen eine elektronische Gesundheitskarte. Damit erhielten sie nahezu dieselben Leistungen erhalten wie gesetzlich Krankenversicherte», heißt es beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Kassen bezahlen zwar in der Regel keine Brücken oder Kronen komplett, sondern übernehmen 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Der Rest muss zugezahlt werden oder wird von einer privaten Zusatzversicherung getragen. Allerdings gibt es für Menschen mit sehr wenig Geld auch eine Härtefallregelung im Sozialgesetzbuch. In Einzelfällen kann es dadurch auch zu einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse von bis zu 100 Prozent kommen, wie ein AOK-Sprecher bestätigte.

:newstime

"Dass sich Geflüchtete massenhaft in Deutschland die Zähne machen lassen, wie Friedrich Merz gesagt hat, das geht im Regelfall nicht", sagte der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Christoph Benz, der "FAZ". Er könne Merz' Aussagen nicht nachvollziehen, sagte Benz zudem der "Wirtschaftswoche".

"Für die Aussage, dass es in den Zahnarztpraxen aufgrund einer erhöhten Inanspruchnahme durch Asylsuchende zu Terminschwierigkeiten kommt, liegen uns zum aktuellen Zeitpunkt keine Hinweise vor", hieß es von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa

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