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Gerichtsverhandlung geht weiter

Vermisste Maddie McCann: Freispruch für Hauptverdächtigen Christian B.?

  • Aktualisiert: 02.07.2024
  • 09:11 Uhr
  • dpa
Der Angeklagte Christian B. kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig.
Der Angeklagte Christian B. kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig.© Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Dem auch im Fall Maddie Verdächtigen Christian B. werden in einem Verfahren in Braunschweig fünf Sexualstraftaten vorgeworfen. Nach einer Pause wird nun weiterverhandelt. Sein Anwalt hat beantragt, den Haftbefehl aufzuheben.

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Der Prozess gegen Christian B. wegen fünf Sexualstraftaten steht vor einer entscheidenden Phase und wird nach einer Verhandlungspause am Freitag (28. Juni) fortgesetzt. Der 47-jährige Deutsche steht seit Februar vor Gericht, weil ihm drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen werden.

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Großes Interesse erweckt das Verfahren aber vor allem, weil der Angeklagte auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung und es gilt die Unschuldsvermutung.

Verteidiger wollen Freispruch

Mit Spannung wird in den nächsten Tagen eine Entscheidung der Strafkammer zum Haftbefehl gegen den mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter erwartet. Um einen Zwischenstand von der Strafkammer einzufordern, hat die Verteidigung die Aufhebung beantragt. "Je weiter eine Beweisaufnahme fortgeschritten ist, desto strengere Anforderungen sind an die Annahme des dringenden Tatverdachts zu stellen", sagte der Verteidiger Friedrich Fülscher. Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, so seine Sicht der Dinge.

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Schon zum Auftakt des Prozesses hatte Fülscher angekündigt, sein Mandant sei aus seiner Sicht von allen Anklagepunkten freizusprechen. Nach der bisherigen Beweisaufnahme sieht sich der Anwalt in seiner Position bestätigt. Bei einer Aufhebung des Haftbefehls würde aus Verteidigersicht vieles auf einen späteren Freispruch hindeuten. Wann genau sich das Gericht zum Antrag äußert, ist aber noch offen.

Zum möglichen Inhalt im Beweisprogramm am Freitag wollte sich das Landgericht Braunschweig vorab nicht äußern. Es dürfte aber ein kurzer Prozesstag werden, weil der Beginn für 12:00 Uhr angesetzt ist und das Braunschweiger Gerichtsgebäude freitags in der Regel gegen 13:00 Uhr geschlossen wird.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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