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Gesichert extremistisch

Bericht: Verfassungsschutz will AfD neu einstufen

  • Aktualisiert: 26.02.2024
  • 09:43 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Die AfD soll laut einem Bericht neu eingestuft werden.
Die AfD soll laut einem Bericht neu eingestuft werden.© Michael Kappeler/dpa

Die AfD wird derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall des Rechtsextremismus gelistet. Laut einem Bericht arbeitet die Behörde nun an einer neuen Bewertung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bislang ist die AfD ein sogenannter Verdachtsfall des Rechtsextremismus.

  • Bald könnte die gesamte Partei aber als "gesichert extremistische Bestrebung" gelten.

  • Eigentlich hätte das Gutachten demnach bereits fertig sein sollen - nur die Justiz habe den Zeitplan gebremst.

Nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz daran, die gesamte AfD als "gesichert extremistische Bestrebung" einzustufen. Wie die Zeitung am Sonntagabend (25. Februar) berichtete, ergebe sich dies aus internen E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes.

Die AfD wurde bislang nur als sogenannter Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt. Doch laut "SZ" sitzt wohl ein Team des Bundesamts schon seit Monaten daran, ein neues Gutachten zur AfD zu erstellen. Lediglich aus Rücksicht auf die im März bevorstehende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, wo die Partei gegen ihre Beobachtung klagt, wollen die Beamt:innen noch etwas warten.

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"Koordinierungsteam" hat sich mit Bearbeitung der AfD befasst

Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt vom Frühjahr 2021. Laut der "Süddeutschen Zeitung" ist seit spätestens März 2023 in internen E-Mails des Bundesamts von einem "AfD-Folgegutachten 2023" die Rede, an dem gearbeitet wird. Im vergangenen April zirkulierte laut Berichten in der Behörde ein erster Entwurf einer Gliederung. Das Dokument wiederholt die bereits bekannte Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus innerhalb der AfD. Es enthält jedoch unter der Überschrift "Entwicklung der Partei seit März 2022" auch einen neuen Abschnitt: "Verhältnis zu Russland".

Eigentlich sah der Zeitplan vor, dass die Verfassungsschützer:innen ihr neues Gutachten schon fertig haben sollten. Eine entsprechende interne Absprache wurde nach Informationen der "SZ" im vergangenen Mai von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) und dessen Stellvertreter Sinan Selen abgesegnet.

Ein eigenes "Koordinierungsteam" hat sich demnach im Bundesamt mit der Bearbeitung der AfD befasst. Unter Haldenwang ist die entsprechende Abteilung für Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren stark vergrößert worden.

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"Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutrifft oder nicht"

Demnach hätte im Dezember 2023 alles fertig sein sollen. Nur die Justiz hat diesen Zeitplan dann offenbar gebremst. Das Oberverwaltungsgericht Münster, das noch über die Berufungsklage der AfD gegen ihren "Verdachtsfall"-Status entscheiden muss, hat seine Verhandlung in der Sache immer wieder verschoben und nun schließlich auf März festgelegt.

Laut der "SZ" heißt es in internen Verfassungsschutz-Mails, die zu erwartenden "Erwägungen" des Gerichts sollten im neuen AfD-Gutachten noch "möglichst berücksichtigt werden". Der Verfassungsschutz will laut "SZ" noch reagieren können, falls das Gericht unerwartete neue Fragen hat. Falls aber alles dabei bleibt, dass die Justiz - so wie schon in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln im Frühjahr 2022 - dem Verfassungsschutz grundsätzlich beipflichtet, würde dem neuen Gutachten nichts im Wege stehen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte auf Anfrage der "SZ" am Sonntag mit: "Zu behördeninternen Arbeitsabläufen nimmt das BfV grundsätzlich keine Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutrifft oder nicht."

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