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Parlament verabschiedet Gesetz

Verbot erweitert: Italien verbietet auch Leihmutterschaften im Ausland

  • Veröffentlicht: 17.10.2024
  • 10:56 Uhr
  • dpa
Die rechte Dreierkoalitionsregierung um Ministerpräsidentin Giorgia Meloni will das Verbot der Leihmutterschaften auf das Ausland ausweiten. (Archivbild)
Die rechte Dreierkoalitionsregierung um Ministerpräsidentin Giorgia Meloni will das Verbot der Leihmutterschaften auf das Ausland ausweiten. (Archivbild)© Roberto Monaldo/LaPresse via ZUMA Press/dpa

Im mehrheitlich katholischen Italien sind Leihmutterschaften bereits verboten. Jetzt hat das Parlament beschlossen, das Verbot auf das Ausland auszuweiten. Kritiker:innen betonen, dass homosexuelle und unfruchtbare Paare nun keine Kinder mehr bekommen können.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das italienische Parlament hat entschieden, dass Leihmutterschaften in Zukunft auch im Ausland verboten sind.

  • Das Verbot wird von der rechten Dreierkoalition mit dem Schutz der traditionellen Familie begründet.

  • Kritiker:innen beklagen, dass homosexuelle sowie unfruchtbare Paare keine Kinder mehr bekommen können.

In Italien hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt. Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle. Aus Sicht von Kritiker:innen wird hingegen homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen.

Rechte Dreierkoalition will Verbot ausweiten

In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits illegal. Die rechte Dreierkoalition von Meloni will das Verbot jedoch ausweiten, um auch Italiener zu bestrafen, die sich in Ländern um eine Leihmutterschaft bemühen, wo dies legal ist. Der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.

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Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses nach der Geburt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten verboten. Auch die Vermittlung ist in Deutschland unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Wunscheltern gehen daher dafür ins Ausland.

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