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Medienberichte über Panne im Netz

Urteil offenbar vorab geleakt: Verfassungs­gericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf

  • Veröffentlicht: 30.07.2024
  • 02:32 Uhr
  • Franziska Hursach

Ein Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition ist offenbar schon vor der offiziellen Verkündung durchgesickert. Das oberste deutsche Gericht hebt die Reform wohl teilweise auf.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird das neue Wahlrecht in Teilen aufheben, wie aus einer Urteilsbegründung hervorgeht, die kurzzeitig im Internet abrufbar war.

  • Demnach ist die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel verfassungswidrig.

  • Sie sieht vor, dass eine Partei mit mindestens drei Direktmandaten auch dann ins Parlament einziehen darf, wenn sie bundesweit unter der Fünf-Prozent-Klausel bleibt.

Im Streit um die jüngste Reform des Bundestagswahlrechts will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstagvormittag (30. Juli) um 10 Uhr sein Urteil verkünden. Medienberichten zufolge wurden die Gerichtsunterlagen jedoch schon vorab geleakt.

Urteil kurzzeitig online auffindbar

Unter anderem das Magazin "Spiegel" berichtete demnach, dass das von der Ampel-Koalition geänderte Wahlrecht zur Bundestagswahl angeblich für teilweise verfassungswidrig befunden wurde. Auch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) liegt das offenbar geleakte Urteil vor. Das Dokument war für rund zehn Minuten online auffindbar gewesen. Danach wurde die Panne beim Gericht wohl bemerkt, das Urteil wieder aus dem Netz entfernt.

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Wahlrecht offenbar teilweise verfassungswidrig

Laut der kurzzeitig veröffentlichen Fassung des Urteils bemängelt das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Grundmandatsklausel. Diese besagt, dass Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind, dennoch von der prozentualen Sitzverteilung profitieren, wenn sie mindestens drei Direktmandate bekommen.

Im Video: Reform des Wahlrechts: Union wütet gegen Ampel-Koalition

Von der Ampel-Koalition wurde die Ausnahme bei der Reform gestrichen. Mit der wohl jetzt getroffenen Entscheidung soll diese Regelung bei der anstehenden Bundestagswahl 2025 nun doch wieder gelten, schreibt der "Spiegel". Eine Fünf-Prozent-Hürde ohne Grundmandatsklausel sei mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Auch bestätigt offenbar das Verfassungsgericht die von SPD, FDP und Grünen beschlossene Reform. Demnach soll eine Partei künftig nur so viele Mandate erhalten, wie ihr nach Anteil der Zweitstimmen zustehen. Übersteigt die Anzahl der Direktmandate die Anzahl der Sitze über Zweitstimmen, ziehen nur die Kandidatinnen und Kandidaten mit den besten Ergebnissen in den Bundestag. Damit gibt es keine Übergangs- und Ausgleichsmandate mehr.

Im Video: Koalitionsbedingung: Söder will Abschaffung des neuen Wahlrechts

Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung des Wahlrechts ist seit Juni 2023 in Kraft und sollte erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angewendet werden. Damit soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden.

  • Verwendete Quelle:
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