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Finanzamt

Steuererklärung 2022: Neue Fristen - was ist zu beachten? 

  • Aktualisiert: 27.03.2023
  • 12:56 Uhr
  • Clarissa Yigit

Schon wieder die Steuererklärung? Für viele ist dieses ein Graus. Insbesondere bis alle Unterlagen beisammen sind. Daher werden viele Steuerzahler:innen aufatmen, dass für die Erklärung des Jahres 2022 eine gesetzliche Verlängerungsfrist gilt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuererklärung 2022 steht an.

  • Abgabetermin ist nicht wie bisher der 31. Juli, sondern der 30. September.

  • Steuerzahler:innen, die eine freiwillige Erklärung abgeben möchten, haben sogar bis Ende 2026 Zeit.

Jedes Jahr das Gleiche: Die Steuererklärung wird fällig. Dabei schieben die Erklärung viele gerne vor sich her – ist sie doch mit erheblichem Aufwand verbunden. Zudem ist nicht sicher, dass der Staat auch etwas an die Steuerpflichtigen zurückzahlt.

Nun steht also das Jahr 2023 an. Aber wer ist überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen und was gilt es sonst noch zu beachten?

Das Wichtigste im Überblick:

Welche Steuern benötigen eine Erklärung?

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer sowie
  • zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach Paragraf 18 des Außensteuergesetzes
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Wann wird die Abgabe der Steuererklärung fällig?

Eigentlich sind Steuerzahler:innen dazu verpflichtet, die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2023 abzugeben. Auf Grund der Corona-Pandemie und möglicherweise auch sich stapelnder Grundsteuererklärungen wurde der Abgabetermin verlängert, wie "ntv" schreibt.

Neuer Termin: 30. September. Da dies jedoch ein Samstag ist, muss die Erklärung dem Finanzamt sogar erst am 2. Oktober vorliegen.

Wer einen Steuerberater:in oder einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat sogar bis zum 31. Juli 2024 Zeit.

Zudem kann durch eine gut begründete Fristverlängerung die Abgabe noch einmal hinausgeschoben werden. Krankheit, fehlende Steuerbelege, Umzug oder Arbeitsüberlastung können in Frage kommen.

Wichtig:

Für verspätete Einreichungen werden für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung nicht fristgerecht beim Finanzamt war, 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Verspätungszuschlag fällig; mindestens allerdings 25 Euro.

Wird die Erklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres eingereicht, wird die Strafzahlung automatisch festgesetzt.

Regelmäßigen Zuspätkommern drohen zudem Zwangsgelder und Zinsen.

Termin einer freiwilligen Steuererklärung

Eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2019 muss bis spätestens zum 31. Dezember 2023 beim Finanzamt eintreffen.

Die Frist für das Jahr 2022 läuft bis Ende 2026.

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Folgende Berufsgruppen sind zur Abgabe einer Steuererklärung  verpflichtet:

  • Arbeitnehmer:innen mit mindestens zwei verschiedenen Tätigkeiten und Steuerklasse sechs.
  • Ehepaare mit Steuerklasse drei und fünf.
  • Beschäftigte, die mehr als 410 Euro im Jahr zusätzlich zu ihrem Haupteinkommen haben (beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Renten).
  • Menschen, die vom Finanzamt einen Freibetrag bewilligt bekommen haben.
  • Selbstständige, Unternehmer und Landwirte, wenn die Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro (2022) liegen.
  • Arbeitnehmer:innen, die im Jahr 2022 in Kurzarbeit beschäftigt waren.
  • Menschen, die Lohnersatzleistungen bezogen haben (zum Beispiel Arbeitslosen-, Eltern-, Kranken- oder Mutterschaftsgeld).
  • Eheleute, die gemeinsam veranlagt waren, sich aber im Jahr 2022 scheiden ließen.
  • Geschiedene oder getrennt lebende Eheleuten, bei denen ein Teil unterhaltspflichtig ist.
  • Teilweise auch Menschen, die Kapitalerträge erhalten haben.
  • Rentner:innen, bei denen der Grundfreibetrag überschritten wurde (Ledige: 10.347 Euro/Verheiratete: 20.694 Euro).

Personen, die über kein Einkommen verfügen oder deren Einkommen lediglich aus einem Beschäftigungsverhältnis resultiert, ohne dass sie weitere Einkünfte haben, müssen keine Steuererklärung abgeben.

  • Verwendete Quellen:
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