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Cash back

Sparkasse: Sparer können dank BGH-Entscheid auf Geld hoffen

  • Veröffentlicht: 25.01.2023
  • 13:39 Uhr
  • Stefan Kendzia

Alles wird teurer, das Geld verliert permanent an Wert. Da kommen gute Nachrichten wie gerufen: Der BGH hat die Rechte für Prämiensparer gestärkt - zumindest für Sparer in Sachsen. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucherzentrale Sachsen geht per Musterklage gegen Sparkassen vor.

  • Im Schnitt bekamen Sparer bis zu 2.500 Euro zu wenig ausbezahlt.

  • BGH macht Sparern Hoffnung auf Nachzahlung.

Ein Erfolg zeichnet sich ab: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über eine Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen entschieden. Nun dürfen sächsische Prämiensprarer auf Nachzahlungen hoffen. Vor über zwanzig Jahren geschlossene Prämienspraverträge mit variablem Zinssatz enthielten laut "Tag 24" wohl Zinsklauseln, die nun für unzulässig eingestuft wurden. Diese Zinsklauseln sorgten dafür, dass deutlich zu wenig Zinsen an die Sparer gingen. 

Per Musterklage zum Ziel

Zinsänderungen müssen kalkulierbar und nachvollziehbar sein. Genau das war Inhalt des Urteils des Bundesgerichtshofs. Sparer älterer Prämiensparverträge konnten Zinssatzänderungen zum Teil nur per Aushang verfolgen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat dieses Vorgehen gerügt. Denn Zinsen, so zitiert die "Tagesschau",  "müssten monatlich und nach konkret vereinbarten Regeln angepasst werden." Per Musterklage versucht die Verbraucherzentrale gegen mehrere Sparkassen vorzugehen.

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Erfolg für Sparer

Endlich steht der Verbraucher wieder im Zentrum. Wenn man bedenkt, dass jedem Sparer im Schnitt 2.500 Euro zu wenig an Zinsen ausgezahlt wurden und bei etwa 1,2 Millionen Prämiensparverträgen ein Schaden von rund drei Milliarden Euro entstanden ist, kann das nun als Erfolg für Sparer in Sachsen gewertet werden. Insgesamt haben sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen etwa 6.000 Sparer für eine Musterklage zusammengeschlossen. Wer hier kein Trittbrettfahrer war, muss nun selbst bei seiner Bank oder vor Gericht Nachzahlungen durchsetzen. Wahrscheinlich bleiben aber selbst Musterkläger nicht vor nachfolgenden Prozessen verschont - es bleibt spannend. 

  • Verwendete Quellen:
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urn:newsml:dpa.com:20090101:241118-935-333647
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