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Silvester

Sonst drohen hohe Strafen: Das gilt es bei Feuerwerk und Böllern zu beachten

  • Veröffentlicht: 29.12.2023
  • 08:16 Uhr
  • Max Strumberger

2023 neigt sich dem Ende. Ein Silvesterfeuerwerk gehört für viele zu den Höhepunkten des Jahresabschieds. Dabei gibt es jedoch strenge Regeln zu befolgen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkauf von Feuerwerk hat begonnen.

  • Beim Abbrennen von Böllern und Silvesterraketen sind die geltenden Vorschriften zu beachten.

  •  Ansonsten werden teils heftige Strafen fällig.

Das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel ist für viele Bürger:innen eine beliebte Silvestertradition. Dafür gelten in Deutschland für Feuerwerk und Böller jedoch strenge Regeln. Darauf weist das Bundesinnenministerium in einer Mitteilung am 27. Dezember hin. Generell gilt, dass überhaupt nur an Silvester und Neujahr Böller und Raketen ohne behördliche Genehmigung gezündet werden dürfen.

Verboten ist das Böllern darüber hinaus grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von:

- Kirchen
- Krankenhäusern
- Kinder- und Altersheimen
- Reet- oder Fachwerkhäusern
- Bereichen mit großen Menschenansammlungen.

Außerdem rät das Innenministerium dazu, nur geprüftes Feuerwerk zu kaufen. Dieses ist im Inland und europäischen Ausland an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Bei Verstößen gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen drohen heftige Strafen. Sie können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk beispielsweise gilt als Straftat, für die eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren droht. Bei gleichzeitiger absichtlicher Gefährdung von Personen oder Dingen von besonderem Wert kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre erhöht werden.

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Diese Versicherungen greifen

Apropos Gefährdung: Pyrotechnik ist kein Kinderspielzeug. Selbst wer sich vorschriftsmäßig verhält, kann Unfälle nicht immer ganz ausschließen. Im Idealfall leistet dann der jeweilige Versicherungsschutz Hilfe. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Police im Schadenfall greift:

- Privathaftpflichtversicherung: Diese Versicherung zahlt, wenn andere Personen durch die Pyrotechnik zu Schaden kommen.

- Private Unfallversicherung: Wer selbst dauerhafte Schäden erleidet, benötigt diesen Schutz.

- Wohngebäudeversicherung: Fängt das eigene Haus - zum Beispiel durch eine fehlgeleitete Rakete - Feuer, kommt meist diese Police für den Schaden auf.

- Hausratversicherung: Nimmt die Inneneinrichtung versehentlich Schaden, kann die Hausratversicherung einspringen.

- Kfz-Versicherung: Wird ein Auto durch Brand oder Explosion eines Knallkörpers beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung des Halters dafür auf. Bei Seng- und Schmorschäden ist der Versicherer den Verbraucherschützern zufolge hingegen fein raus. Wird der Wagen mutwillig ramponiert, braucht es für die Schadensregulierung die Vollkaskoversicherung.

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  • 28.12.2023
  • 13:13 Uhr
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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