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Vorwurf der Steuerhinterziehung

Sommermärchen-Prozess: Warum sich ein Ex-DFB-Trio vor Gericht verantworten muss

  • Veröffentlicht: 04.03.2024
  • 14:01 Uhr
  • Christina Strobl
Dem Organisationskomitee der Fußball WM 2006 in Deutschland wird der Prozess wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall gemacht.
Dem Organisationskomitee der Fußball WM 2006 in Deutschland wird der Prozess wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall gemacht.© Kunz/Fotoagentur Kunz/dpa

18 Jahre später geht es noch einmal um die Schattenseiten der Fußball-WM von 2006. Angeklagt sind drei ehemalige Top-Funktionäre.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Montag (4. März) startet der "Sommermärchen-Prozess" am Landgericht Frankfurt.

  • DFB-Funktionäre wie Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt sowie der unlängst verstorbene Franz Beckenbauer sollen kurz vor der Fußball-WM 2006 in Deutschland einen Millionenbetrag am Finanzamt vorbeigeschleust haben.

  • Hier werden die wichtigsten Fragen zum Prozess beantwortet. 

Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland soll eine dubiose Millionenzahlung getätigt worden sein. Das Organisationskomitee des Turniers soll einen Millionenbetrag am Finanzamt vorbeigeschleust haben. Vor Gericht soll nun geklärt werden, ob die Summe vom DFB falsch deklariert wurde.

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Wer wird beschuldigt?

Angeklagt sind die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (2004 bis 2012), Wolfgang Niersbach (2012 bis 2015) sowie der frühere Generalsekretär Horst R. Schmidt. Wie der erst kürzlich verstorbene Kaiser, Franz Beckenbauer zählten die drei Funktionäre zum Organisationskomitee des WM-Turniers 2006.

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Wie lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft?

Im April 2005, also etwa ein Jahr vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland, soll der Deutsche Fußballbund 6,7 Millionen Euro über die Fifa an den französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus überwiesen haben. Exakt diese Summe hatte Beckenbauer drei Jahre zuvor als Darlehen von Louis-Dreyfus erhalten. Diese 6,7 Millionen waren letztlich beim früheren Fifa-Vizepräsidenten Mohammed bin Hammam gelandet.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Funktionären vor "im Rahmen ihrer damaligen Verantwortlichkeiten" inhaltlich unrichtige Steuerklärungen veranlasst zu haben. Dadurch sollen sie Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2006, zugunsten des DFB um 13,7 Millionen Euro gekürzt haben.

Der Vorwurf lautet weiter: "Dabei soll eine im Frühjahr 2005 geleistete Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro im Jahresabschluss des DFB als Betriebsausgabe für eine WM-Gala geltend gemacht worden sein, obwohl ihr tatsächlich ein anderer Zweck zugrunde gelegen und die Zahlung daher nicht steuermindernd habe verbucht werden dürfen."

Was sagen die Angeklagten?

Alle drei Angeklagten haben sämtliche Vorwürfe stets zurückgewiesen. Zwanziger kommentierte vor dem Prozess-Auftakt: "Ich freue mich, dass in einer öffentlichen Hauptverhandlung dieser Fall für jedermann sichtbar aufgeklärt wird. Dann kommt endlich die Wahrheit auf den Tisch, und die muss ich nicht fürchten."

Auch Nierbachs Anwälte äußerten sich zu dem Vorwurf und teilten mit: "Die Hauptverhandlung wird ergeben, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der Sache unzutreffend sowie rechtlich haltlos sind. Am Ende dieses mehr als acht Jahre andauernden Strafverfahrens kann daher nur ein Freispruch unseres Mandanten stehen."

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Sind neue Erkenntnisse zu erwarten?

Neue Erkenntnisse wird es in dem Prozess am Landgericht Frankfurt kaum geben. Es geht lediglich darum, ob die Summe in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom DFB in der Steuererklärung falsch verbucht worden ist.

Eine Aufklärung der Affäre wird es ohnehin kaum noch geben können, nachdem die wichtigsten Zeugen wie Beckenbauer mittlerweile tot sind. Klar ist lediglich, dass Beckenbauer das Geld 2002 als Privatdarlehen vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus, der mittlerweile ebenfalls gestorben ist, erhalten hatte. Wofür die Millionen letztlich verwendet wurden, wird wohl immer ein Geheimnis bleiben.

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Welche Folgen hat das Urteil für den DFB?

Dem DFB wurde 2017 rückwirkend für das Jahr 2006 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Zudem musste der Verband eine Steuernachzahlung von 22,5 Millionen Euro tätigen. Eine Klage des Verbandes gegen diesen Bescheid ist beim Finanzgericht in Kassel bis zum Abschluss des Sommermärchen-Prozesses ausgesetzt - und dürfte nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn Zwanziger, Niersbach und Schmidt freigesprochen werden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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