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Neues Gesetz

Österreich beschlagnahmt künftig Autos von Rasern und versteigert sie

  • Veröffentlicht: 29.02.2024
  • 13:19 Uhr
  • Clarissa Yigit

In Österreich wird es ab Freitag (1. März) nicht nur teuer für Raser:innen. Sie können auch noch zusätzlich ihr Auto verlieren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Raser:innen müssen in Österreich ab Freitag (1. März) mit höheren Strafen rechnen.

  • So kann bei einer enormen Geschwindigkeitsüberschreitung den Fahrer:innen das Auto abgenommen und sogar versteigert werden.

Österreich greift bei Rasern durch. Wer ab Freitag (1. März) die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 Kilometer pro Stunde im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts überschreitet, muss damit rechnen, dass das Auto nicht nur beschlagnahmt, sondern sogar versteigert werden kann. Dies sieht eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.

Liegt zudem bereits eine Vorstrafe - wie etwa die Teilnahme an illegalen Autorennen - vor, greift diese Regel bereits früher. Demnach kommt eine Beschlagnahmung und endgültige Abnahme des Fahrzeugs schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts infrage.

Gehört das Auto allerdings nicht dem Fahrer - oder ist es ein Leasing- oder Mietwagen - ist eine vorläufige Beschlagnahme für 14 Tage rechtlich zulässig.

Tatwaffe Auto

Bereits im Jahr 2021 hatte das Land in einem ersten Anti-Raser-Paket die Geldstrafen sowie die Dauer des Führerscheinentzugs drastisch erhöht. Mit der neuen Maßnahme folgt Österreich nun Ländern wie Italien und der Schweiz.

"Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Wir setzen dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen werden kann", so Verkehrsministerin Leonore Gewessler zu dem Vorhaben.

Zudem soll künftig ein europaweites grenzüberschreitendes Fahrverbot gelten, denn bisher galten Fahrverbote nur in dem Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Somit würde ein Führerscheinentzug in Österreich wegen zu schnellen Fahrens auch in Deutschland seine Wirksamkeit entfalten, ergänzte der ADAC. Diese Maßnahme soll allerdings frühestens in zwei Jahren umgesetzt werden.

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Rechtliche Bedenken

Ob diese Maßnahme auch den gewünschten Effekt mit sich bringt, bezweifelte der österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) und äußerte rechtliche Bedenken. Matthias Wolf, ÖAMTC-Jurist, sagte: "Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden."

Allerdings sei diese Maßnahme verfassungsrechtlich geprüft, kontert das Ministerium. Dennoch könnten "gewisse Schlupflöcher" nie ganz ausgeschlossen werden, bemängelte Wolf. Beispielsweise könne "beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte" das Gesetz wieder gekippt werden.

  • Verendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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