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Rassistische Entgleisungen

Nazi-Parolen bei "L'amour toujours": So häufig musste die Polizei seit dem Sylt-Video ausrücken

  • Veröffentlicht: 10.07.2024
  • 13:45 Uhr
  • Michael Reimers
Immer öfter ermittelt die Polizei wegen ausländerfeindlichen Versionen des Liedes "L'amour toujours".
Immer öfter ermittelt die Polizei wegen ausländerfeindlichen Versionen des Liedes "L'amour toujours".© Symbolbild/Adobe Stock

Von der privaten Party über Klassenzimmer bis zu Volksfesten: Die Polizei nimmt immer mehr Anzeigen auf im Zusammenhang mit rassistischen Versionen des Liedes "L'amour toujours".

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Das Wichtigste in Kürze

  • Hunderte Fälle in ganz Deutschland hat die Polizei bereits im Zusammenhang mit rassistischen Versionen des Liedes "L'amour toujours" erfasst.

  • Das ergab eine RND-Umfrage.

  • Seit dem "Sylt-Video" werden zu dem Song immer öfter statt des ursprünglichen Textes Neonazi-Parolen gegrölt.

Weil zur Melodie von "L'amour toujours" rassistische Parolen gegrölt wurden, ist die Polizei in Deutschland bereits in Hunderten Fällen gerufen worden. Das ergab eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) in allen Bundesländern. Demnach wurde in mindestens 368 Fällen zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 die Polizei eingeschaltet: von privaten Gartenfeiern über Volksfeste bis hin zu Vorfällen in Klassenzimmern.

Während einzelne Länder der RND-Meldung vom 10. Juli zufolge sehr detailliert mitteilten, wie viele Vorkommnisse bekannt und was genau geschehen sei, hätten andere nur die Summe der Vorfälle genannt. Bayern und Sachsen sahen sich demnach als einzige Bundesländer nicht in der Lage, überhaupt Informationen zu liefern.

Im Video: Eklat auf Sylt - Mehr als jeder Zehnte hat Vergleichbares miterlebt

Statt des ursprünglichen Textes des Hits von Gigi D’Agostino aus dem Jahre 2001 wird zur Melodie immer häufiger die Neonazi-Parole gegrölt: "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus." Nachdem sich zuerst auf der Videoplattform TikTok derlei Aufnahmen von Dorffesten verbreitet hatten, sei spätestens nach dem "Sylt-Video" daraus ein Trend entstanden. Nicht selten komme es vor, so das RND, dass dabei der Hitlergruß gezeigt wird. Spätestens dann liege eine Straftat vor. 

Die meisten Fälle ereigneten sich in NRW

Wie es weiter in dem Bericht heißt, wird die Polizei mitunter schon gerufen, wenn das Lied mit dem originalen Text läuft, obwohl das Abspielen des Dance-Hits allein noch keine Straftat darstellt. Wie die verantwortlichen Stellen die Fälle erfassen, sei dabei sehr unterschiedlich. Spitzenreiter der Abfrage ist der RND-Umfrage zufolge Nordrhein-Westfalen: Von November 2023 bis einschließlich Juni 2024 ereigneten sich dort 96 Fälle, bei denen beim Abspielen des Liedes verfassungs­feindliche oder ausländerfeindliche Äußerungen gemacht worden seien.

Das Landeskriminalamt in Baden-Württemberg habe bis Anfang Juli 2024 insgesamt 40 Fälle gezählt, bei denen das Lied mit Nazi-Parolen gesungen wurde. Nach Angaben des LKA waren an rund einem Viertel der Fälle Minderjährige beteiligt. Auch in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gab es Vorfälle im Zusammenhang mit dem Lied, unter Beteiligung von Minderjährigen.

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Sogar während des Unterrichts wurde gegrölt

In Mecklenburg-Vorpommern wurden zwischen Oktober 2023 und Juni dieses Jahres 45 Fälle bei der Polizei bekannt, in denen das Lied mit den ausländerfeindlichen Parolen gesungen wurde. 39 der 45 Fälle sind auf Juni 2024 datiert.

In zwei Fällen wurde das umgetextete Lied in Mecklenburg-Vorpommern auf einem Schulhof gesungen, einmal als Instagram- und einmal als Snapchat-Video hochgeladen, von einer Jugendgruppe in einem Garten gesungen, von zwei Schülern auf dem Schulweg in der Nähe von Rostock skandiert und von einer Schülerin sogar während des Unterrichts in Sassnitz gesungen.

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LKA sieht Häufung entsprechender Vorfälle

In Hessen gab es bislang 25 Fälle, bei denen wegen des Verdachts volksverhetzender Äußerungen entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Die Verfahren laufen allesamt noch bei den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften, teilte das Landeskriminalamt dem Redaktionsnetzwerk mit. Sprecherin Laura Kaufmann-Conrad sagte, dass dem LKA keine Vorfälle aus der Zeit vor November 2023 bekannt seien: "Man kann durchaus von einer Häufung entsprechender Vorfälle in jüngerer Vergangenheit sprechen." Auch in Hessen trugen sich drei der Vorfälle an Schulen zu.

  • Verwendete Quellen:
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