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Peinliche Panne

Nancy Faeser verbietet versehentlich Luxusmarke Chanel

  • Veröffentlicht: 26.07.2024
  • 12:40 Uhr
  • Joachim Vonderthann

Was hat der Mode- und Parfümherstellers Chanel mit dem Islamischen Zentrum Hamburg zu tun? Eigentlich nichts. Doch beim Verbot des IZH stellte das Innenministerium unfreiwillig eine Verbindung her. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesinnenministerium hat Mitte der Woche das Islamische Zentrum Hamburg und seine Ableger verbieten lassen.

  • Nach einer groß angelegten Polizei-Razzia wurde im Bundesanzeiger die Verbotsverfügung veröffentlicht.

  • Doch dabei unterlief den Behörden ein kurioser Fehler.

Am Mittwoch hat das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) und seine Ableger in verschiedenen deutschen Städten verbieten lassen. Es handle sich dabei um eine verfassungsfeindliche und extremistische Organisation des Islamismus, hieß es zur Begründung. Der Verfassungsschutz sieht in dem bundesweit aktiven Verein ein "bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa"

Im Video: Faeser verbietet rechtsextremes "Compact"-Magazin

Ein fehlendes "n" verbietet Chanel-Kanal

Im Zuge des Vorgehens gegen das IZH wurden auch mehrere Social-Media-Kanäle verboten, die diesem zugeordnet wurden. Doch bei einem der Links, die im Bundesanzeiger zur  Verbotsverfügung veröffentlicht wurden, passierte den Beamt:innen ein Fauxpas: Einer der Links führte nicht zum Islamischen Zentrum Berlin, sondern zum YouTube-Kanal des Luxus-Labels Chanel. In besagtem Link wurde bei dem Wort Channel, deutsch für Kanal,  ein "n" vergessen - und schwupps, schon wurde der Social-Media-Auftritt des französischen Mode. und Parfümkonzerns "verboten".

Der im Bundesanzeiger aufgelistete, falsche YouTube-Link
Der im Bundesanzeiger aufgelistete, falsche YouTube-Link © Screenshot Bundesanzeiger

Der falsche Link sei "aufgrund eines redaktionellen Versehens in die Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufgenommen worden", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Das Ministerium stehe dazu im Kontakt mit dem Bundesanzeiger, damit dies so schnell wie möglich korrigiert werde. "Rechtliche Konsequenzen für das versehentlich betroffene Unternehmen ergeben sich nicht", betonte das Faeser-Ministerium zudem. Eine Korrektur des Links ist inzwischen im Bundesanzeiger zu finden.

Der Bundesanzeiger ist eigenen Angaben zufolge das "amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland".

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:newstime
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • "Berliner Morgenpost": "Upps, Nancy Faeser verbietet aus Versehen Luxusmarke"
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