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Fahndung läuft noch immer

Mörder geflohen: JVA-Beamte müssen Geldbuße zahlen

  • Aktualisiert: 18.07.2024
  • 19:02 Uhr
  • dpa
Seit Herbst 2023 fandet die Polizei nach dem geflohenen Mörder.
Seit Herbst 2023 fandet die Polizei nach dem geflohenen Mörder.© Marijan Murat/dpa

Nachdem ein Mörder fliehen konnte, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, sind zwei Beamte der Justizvollzugsanstalt Bruchsal zur Zahlung von Geldbußen verurteilt worden.

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Weil ein verurteilter Mörder unter ihrer Aufsicht fliehen konnte, sind gegen zwei Beamte der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal Geldbußen verhängt worden. In einem Disziplinarverfahren sei ein Verstoß gegen die Pflicht zur ständigen und unmittelbaren Beaufsichtigung von Gefangenen bestätigt worden, teilte das baden-württembergische Justizministerium mit. Zur Höhe der Geldbußen wollte sich das Ministerium aus Vertraulichkeits- und Datenschutzgründen nicht äußern. Die beiden Beamten seien weiterhin in der JVA Bruchsal im Dienst. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

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Der damals 43-Jährige, der in Bruchsal (Kreis Karlsruhe) einsaß, war einen Tag vor Halloween bei einem bewachten Ausflug an einen Baggersee in Germersheim (Rheinland-Pfalz) geflohen. Unter der Aufsicht der zwei JVA-Beamten sollte er dort seine Frau und Kinder treffen. Seitdem fahndet die Polizei umfangreich nach dem Mörder. Der Mann war 2012 vom Landgericht Karlsruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diese verbüßte er bisher im Gefängnis Bruchsal.

 

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