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Gericht nicht zuständig

Maddie McCann: Prozess geplatzt - Verdächtiger könnte bald freikommen

  • Aktualisiert: 23.04.2023
  • 20:19 Uhr
  • Stefan Kendzia

Das Verschwinden von Maddie McCann berührt seit 2007. Die damals Dreijährige soll während eines Familienurlaubs aus einer Apartmentanlage in Portugal entführt worden sein. Nun ist der Prozess gegen einen Verdächtigen vor dem Landgericht Braunschweig geplatzt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Prozess gegen den Verdächtigen im Fall Maddie McCann ist geplatzt.

  • Ebenso wurde der Haftbefehl gegen den Beschuldigten aufgehoben.

  • Grund: Das Landgericht in Braunschweig sei für diesen Fall örtlich nicht zuständig.

Keine guten Nachrichten - weder für Maddie McCanns Eltern noch alle, die den Krimi um das verschwundene Mädchen seit Jahren fieberhaft verfolgen: Der Prozess gegen den Verdächtigen Christian B. soll laut "Bild" geplatzt sein. Schlimmer noch: Der Haftbefehl gegen den Deutschen wurde vom Landgericht in Braunschweig aufgehoben. Der dementsprechende Gerichtsbeschluss aus Braunschweig soll der Redaktion von "T-Online" vorliegen.

Landgericht Braunschweig nicht zuständig

Grund für das Platzen des Prozesses gegen den Beschuldigten Christian B.: Das Landgericht in Braunschweig teilt auch in einer eigenen Pressemitteilung mit, es sei für diesen Fall örtlich nicht zuständig. Und das, obwohl der wegen Vergewaltigung inhaftierte Verdächtige in Braunschweig seinen letzten Wohnsitz gehabt haben soll. Dies sei allerdings nicht korrekt, denn der Beschuldigte im Fall Maddie soll - wie auch von ihm selbst vorgetragen - zuletzt in Sachsen-Anhalt wohnhaft gewesen sein. Dafür spreche auch, dass B. im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen war und dass neben Fahrzeugen auch persönliche Gegenstände auf diesem Grundstück vorhanden gewesen sein sollen. Trotz seiner Auslandsflucht soll B. das Grundstück behalten haben, wie das Landgericht mitteilte. 

Jetzt habe die Verteidigung die Zuständigkeit Braunschweigs angezweifelt. Die Staatsanwaltschaft leite die Zuständigkeit daraus ab, dass der Verdächtige seinen letzten in Deutschland gemeldeten Wohnsitz 2016 in Braunschweig hatte. Allerdings reiche das nicht, wie Verteidiger Friedrich Fülscher ausführte. "Durch den BGH ist längst entschieden, dass es zur Begründung eines Wohnsitzes nicht darauf ankommt, wo ein Beschuldigter gemeldet ist. Der Beschuldigte wohnte vor seiner Festnahme im Ausland zuletzt auf seinem Grundstück in Neuwegersleben". Somit wären Staatsanwaltschaft und Gericht in Magdeburg - und nicht Braunschweig - zuständig.

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Verdächtiger sitzt derzeit wegen Vergewaltigung

Dass der aufgehobene Haftbefehl nun gleichzeitig bedeutet, dass B. auch freikommt, ist aktuell unwahrscheinlich. Denn der Verdächtige sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung in der JVA Oldenburg ab - hat allerdings bereits zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Grundsätzlich bleibt durch das Platzen des Prozesses der Fall Madeleine McCann auch weiterhin ungeklärt.

  • Verwendete Quellen:
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