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22. September 2024

Wann, was, wie: Das müssen Sie zur Landtagswahl 2024 in Brandenburg wissen

  • Veröffentlicht: 04.03.2024
  • 12:08 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Am 22. September 2024 wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt.
Am 22. September 2024 wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt.© Soeren Stache/dpa

Das Land Brandenburg bereitet sich auf die Landtagswahl 2024 vor. Alle Informationen zur Wahlberechtigung, Briefwahl und die Wahlergebnisse der letzten Landtagswahl in Brandenburg gibt es in dieser Übersicht.

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Wann ist die Landtagswahl in Brandenburg 2024?

In Abstimmung mit dem Präsidium hat die Präsidentin des Landtags Brandenburg beschlossen, dass die reguläre Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 stattfindet. Diese Entscheidung wurde am 3. Mai 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Laut Artikel 62 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg erfolgt die Wahl des Landtags alle fünf Jahre. Eine Neuwahl kann frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Gemäß § 4 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes muss der Wahltag auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen. Somit könnte die nächste Wahl frühestens am 30. Juni 2024 und spätestens am 22. September 2024 stattfinden.

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Gibt es am Tag der Brandenburger Landtagswahl noch weitere Wahlen?

Am 22. September finden in Deutschland keine anderen Wahlen statt. Allerdings werden im selben Monat noch zwei weitere Landtage gewählt: Am 1. September 2024 wählen die Menschen in Thüringen und Sachsen ihren neuen Landtag.

Wer und was wird bei der Landtagswahl in Brandenburg gewählt?

Beim Brandenburger Landtag werden normalerweise 88 Abgeordnete gewählt - höchstens 110 dürfen es am Ende mit Überhang- und Ausgleichsmandaten sein. 44 Abgeordnete werden als Direktkandidat:innen in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Abgeordneten werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen gewählt. Die Abgeordneten des Landtags wählen dann den oder die Ministerpräsident:in.

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Was macht der Landtag?

Der Brandenburger Landtag ist das zentrale Organ der Legislative im Land Brandenburg und hat vielfältige Aufgaben. Eine wichtige Funktion ist die Gesetzgebung, bei der er Gesetze initiiert, diskutiert und beschließt. Dabei können verschiedene Themenfelder wie Bildung, Wirtschaft, Umweltschutz und Soziales betroffen sein. Der Landtag hat auch die Aufgabe, den Haushalt des Landes zu planen und zu verabschieden. Was bedeutet, dass er über die Verteilung der finanziellen Ressourcen entscheidet.

Des Weiteren obliegt ihm die politische Kontrolle der Landesregierung. Dies beinhaltet die Überwachung der Regierungstätigkeit sowie die Möglichkeit, Anfragen zu stellen und Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Eine weitere wichtige Funktion des Landtags besteht darin, die Landesverwaltung zu kontrollieren. Das umfasst die Überprüfung der Umsetzung von Gesetzen und die Überwachung der Arbeit der Regierungsbehörden. Durch diese vielfältigen Aufgaben trägt der Landtag dazu bei, die demokratischen Prozesse im Land Brandenburg zu gewährleisten und die Interessen der Bürger:innen zu vertreten.

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Wer zieht in den Landtag ein?

Bei der Landtagswahl gilt die Fünf-Prozent-Hürde, was bedeutet, dass nur Parteien, die diese Schwelle überschreiten, Sitze erhalten können. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Eine Partei oder politische Vereinigung kann einziehen, wenn sie ein Direktmandat in einem Wahlkreis erringt. In diesem Fall erhält sie so viele Sitze, wie ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen entsprechen würde, wobei das Direktmandat berücksichtigt wird.

Ein Beispiel hierfür ist die Landtagswahl 2014, bei der es BVB/Freie Wähler dank des ehemaligen SPD-Politikers Christoph Schulze gelang, in den Landtag einzuziehen, nachdem er sein Direktmandat im Wahlkreis Teltow-Fläming gewonnen hatte. Wenn eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen würden (sogenannte Überhangmandate), kann dies zu einem Verhältnisausgleich führen. Dadurch kann sich die Gesamtzahl der Abgeordneten des Landtages auf bis zu maximal 110 erhöhen.

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Welche Parteien treten bei der Landtagswahl an?

Die Anordnung der Landeslisten von Parteien auf den Stimmzetteln erfolgt nach der Anzahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Landtagswahl erreicht haben. Die restlichen Landeslisten folgen in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien. Je mehr Zweitstimmen eine Partei von den Wähler:innen erhält, desto mehr Listenkandidat:innen erhalten einen Sitz im Landtag.

Einige Parteien sowie Einzelbewerber:innen ohne Parteihintergrund treten ohne Landesliste an. Informationen über sie und alle anderen Kandidat:innen finden Sie unter dem Portal "Wer steht wo zur Wahl".

So stehen die Parteien auf dem Stimmzettel:

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
  • Die Linke
  • Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Die Partei
  • Plus Brandenburg

Zudem wird erwartet, dass auch Sahra Wagenknecht mit ihrer neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) antreten wird.

Wer darf überhaupt wählen?

Wählen können bei der Landtagswahl in Brandenburg alle deutschen Staatsbürger:innen ab dem 16. Lebensjahr, die im Land Brandenburg mindestens einen Monat ihren Hauptwohnsitz haben. Menschen mit einer geistigen Behinderung in Vollbetreuung dürfen seit 2018 auch zur Landtagswahl abstimmen. Um auch wirklich wählen gehen zu können, muss man in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein.

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Wer kann in den Brandenburger Landtag gewählt werden?

Wählbar sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Brandenburg haben.

Meistens sind das Mitglieder einer Partei oder einer Listenvereinigung, die sich zur Wahl aufstellen lassen. Unter Listenvereinigung versteht man mehrere Parteien oder Wählergruppen, die gemeinsam einen Wahlvorschlag machen - also eine Liste. Wer keiner Partei angehört, kann sich auch als Einzelbewerber:in zur Landtagswahl aufstellen lassen. Allerdings braucht es dafür die Unterschrift von mindestens 100 Wähler:innen aus dem eigenen Wahlkreis.

Wie findet die Stimmabgabe statt?

Stimmberechtigte haben normalerweise zwei Möglichkeiten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Sie können ihre Stimmen im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Sobald die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten ist, kann die Briefwahl beantragt werden. Der Wahlraum, in dem der/die Wähler:in seine/ihre Stimme abgeben kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum kann auch der Wahlbekanntmachung der Gemeinde entnommen werden.

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Wie kann man eine Briefwahl beantragen?

Wenn Sie am Wahltag keine Zeit haben oder nicht zu Hause sind, können Sie Ihre Stimme auch mit der Briefwahl abgeben. Für gewöhnlich ist die Antragstellung auf Briefwahl ab etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin möglich.

Viele Städte und Gemeinden bieten die Möglichkeit an, die Briefwahl online zu beantragen. Hierfür empfiehlt es sich, die Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde zu besuchen. Alternativ kann der Antrag formlos schriftlich gestellt werden, zum Beispiel per E-Mail, oder mündlich erfolgen. Dabei müssen die Angaben zum/zur Antragsteller:in wie Familien- und Vornamen, Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift enthalten sein. Falls Sie bereits Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie die Briefwahl auch mithilfe des auf der Benachrichtigung vorhandenen Vordrucks beantragen.

Damit die Stimme zählt, muss der Umschlag bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen.

Was war das Ergebnis der Brandenburger Landtagswahl 2019?

Am 1. September 2019 gewann die SPD bei der Landtagswahl in Brandenburg mit 26,2 Prozent der Stimmen. Zweitstärkste Kraft wurde die AfD mit 23,5 Prozent. Die CDU verlor im Vergleich zur vorherigen Wahl und erhielt 7,4 Prozent der Wählerstimmen. Die Linke büßte große Verluste ein. Die Partei kam bei der Wahl 2019 auf nur 10,7 Prozent der Wählerstimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,3 Prozent.

Wie funktioniert die Landtagswahl in Brandenburg?

Jede:r Wähler:in hat bei der Wahl in Brandenburg zwei Stimmen: Die Erststimme gibt er/sie einem/einer Kandidat:in direkt in seinem Wahlkreis. Diese:r Direktkandidat:in soll im Landtag auch die Interessen der Region vertreten. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei und beeinflusst damit, wie viele Sitze die Partei im Landtag erhält.

Die Verteilung der Sitze auf die Parteien erfolgt entsprechend ihres prozentualen Anteils an den Zweitstimmen. Hierbei werden auch die gewählten Wahlkreiskandidat:innen der jeweiligen Partei einbezogen.

  • Verwendete Quellen:
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