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Nur bei leichten Symptomen

Krankschreiben per Telefon ab sofort wieder möglich

  • Veröffentlicht: 07.12.2023
  • 15:04 Uhr
  • Clarissa Yigit

Ab Donnerstag (7. Dezember) ist es wieder möglich, sich per Telefon krankschreiben zu lassen. Allerdings müssen Patient:innen hierfür in der jeweiligen Praxis bekannt sein.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bereits während der Corona-Pandemie war eine Krankschreibung per Telefon möglich.

  • Diese ist allerdings im Frühjahr ausgelaufen.

  • Nun wurde das Verfahren wieder reaktiviert und gilt ab sofort.

Patient:innen können sich ab sofort wieder per Telefon unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Dies teilte der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit Sitz in Berlin am Donnerstag (7. Dezember) mit.

Mit dieser Möglichkeit sollen Praxisteams entlastet und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern gesenkt werden.

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Wer kann sich krankschreiben lassen?

Krankschreiben per Telefon können sich demnach Patient:innen, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen. Auch ist vorauszusetzen, dass keine Videosprechstunde möglich ist, erklärt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dann von den Ärzt:innen für maximal fünf Tage ausgestellt werden.

In der Praxis würden dies bedeuten, dass die Patient:innen beim Empfang anrufen und zur Abklärung vom Arzt zurückgerufen werden, erklärt Markus Beier, Vorsitzender des Hausärzteverbands.

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:newstime

Hausärzteverband begrüßt Entscheidung

Wegen der aktuellen Erkältungs- und Corona-Welle arbeiten die Arztpraxen "am Limit", klagt Beier am Donnerstag (7. Dezember) im Deutschlandfunk. So erleichtert die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung nicht nur die Praxisabläufe, sondern hilft auch den Patient:innen.

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Bereits im Sommer wurde der gemeinsame Bundesausschuss per Gesetz von der Ampel-Koalition beauftragt, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen. Die Regelung soll nun mit dem neuen Beschluss dauerhaft gelten.

Diese Sonderregelung zur Bescheinigung einer telefonischen Arbeitsunfähigkeit wurde bereits während der Corona-Pandemie mehrfach verlängert und war im April ausgelaufen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichgtenagentur dpa
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