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Umstrittenes Gebäudeenergiegesetz

Habeck erklärt Ausnahmen des Heizungsplans: "Niemand wird überfordert"

  • Aktualisiert: 03.04.2023
  • 10:30 Uhr
  • Lena Glöckner
Robert Habeck hat die Ausnahmen des Heizungsplans erläutert.
Robert Habeck hat die Ausnahmen des Heizungsplans erläutert.© Bernd von Jutrczenka/dpa

Robert Habeck hat versichert, dass der Heizungsplan der Ampel nicht zur Überlastung finanziell Benachteiligter führen soll. Sozialgeldempfänger seien explizit ausgenommen aus dem Vorhaben.

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Der von der Bundesregierung forcierte Einbau klimafreundlicher Heizungen wird nicht zur finanziellen Überlastung der Bürger führen - das hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nun versprochen. "Menschen, die in Sozialtransfers sind, also Hartz IV beziehen, Wohngeld-Empfänger sind, die sind prinzipiell ausgenommen von der Wirkung des Gesetzes", sagte der Grünen-Politiker am Sonntag (2. März) in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin".

Zudem gelte bei der Regelung, dass man in einem selbst genutzten Wohneigentum mit den Heizungen so lange weitermachen könne, wie man wolle. "Also niemand muss eine funktionierende Gas- und Ölheizung ausbauen", versicherte Habeck. "Und das kombiniert mit der sozialen Staffelung führt dann dazu, dass niemand überfordert wird."

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Habeck will angemessene Förderung

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) unterstützte am Sonntag in der ZDF-Sendung "Berlin direkt" die Idee einer Abwrackprämie: "Wichtig ist, dass die schmutzigsten Kessel zuerst ausgetauscht werden, und deswegen ist eine Abwrackprämie, die zum Beispiel die alten Modelle als erste vom Markt nimmt, durchaus sinnvoll. Und eine Prämie wäre natürlich technologieoffen, das heißt, der Hausbesitzer kann entscheiden, wofür er sie einsetzt." Mit Blick auf die Förderung sagte Habeck, dass er einen sozialen Ausgleich schaffen wolle - "dass diejenigen, die wirklich wenig Geld haben und jetzt nach dem neuen Gesetz angehalten sind, etwa beim Austausch auf eine Wärmepumpe umzusteigen, angemessen gefördert werden, dass sie damit nicht überfordert werden".

Die Koalition hatte am Freitag (31. März) einen Kompromiss beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen bekannt gegeben. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. Verzichtet wird den Angaben zufolge auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, der aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden muss, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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