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Sonst "muss die Stütze gekürzt werden"

CDU will gemeinnützige Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger

  • Aktualisiert: 17.10.2023
  • 09:05 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Bürgergeld-Empfänger:innen sollen künftig einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen.
Bürgergeld-Empfänger:innen sollen künftig einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen.© Daniel Vogl/dpa

CDU-Generalsekretär Linnemann will, dass erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger:innen nach einem halben Jahr erfolgloser Arbeitssuche gemeinnützige Beschäftigungen übernehmen. Innerhalb der Ampel-Koalition sorgt das für Diskussionen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert eine Arbeitspflicht für alle gesunden Bürgergeld-Empfänger:innen.

  • Er begründete seinen Vorstoß mit der Lage auf dem Arbeitsmarkt.

  • Widerspruch gibt es allerdings vor allem von den Grünen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat eine Arbeitspflicht für alle gesunden Bürgergeld-Empfänger gefordert. "Wer nach sechs Monaten immer noch keinen Job hat, muss einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen. Wer dem nicht nachkommt, dem muss die Stütze deutlich gekürzt werden", sagte Linnemann der "Bild am Sonntag". "Es gibt 600.000 Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die weder arbeiten noch eine Ausbildung machen. Gerade für diese Menschen setzt das Bürgergeld die falschen Anreize."

Er begründete seinen Vorstoß mit der Lage auf dem Arbeitsmarkt. In Anbetracht einer Vielzahl unbesetzter Stellen und einer abnehmenden Erfolgsrate bei der Vermittlung durch die Arbeitsagenturen sei es seiner Meinung nach erforderlich, dass alle arbeitsfähigen Empfänger:innen von Sozialleistungen eine Beschäftigung annehmen."  Und wer keine Arbeit findet, muss eine gemeinnützige Tätigkeit übernehmen."

Im Video: Deutlich mehr Bürgergeld ab 2024

Deutlich mehr Bürgergeld ab 2024

Diese Ansicht wird auch vom Präsidenten des Deutschen Landkreistages, Reinhold Sager, einem Parteikollegen von Linnemann, geteilt. Seiner Meinung nach würden sowohl die von der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Freitag (13. Oktober) vorgeschlagene Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber:innen mit Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt als auch eine vergleichbare Verpflichtung für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger:innen der Gesellschaft zugutekommen und den sozialen Zusammenhalt fördern. Jedoch merkte er an, dass es für die Kommunen "mühsam und aufwendig" sei, gemeinnützige Arbeitsverpflichtungen zu koordinieren.

"Wir sind in den vergangenen Jahren zu weit weggekommen vom Fördern und Fordern", so Sager zu WELT, "dies wieder zu ändern, wäre auch im Interesse all derjenigen, die täglich auch für relativ geringe Löhne ihrer Arbeit nachgehen".

"Großer bürokratischer Aufwand vor Ort"

In der Ampel-Koalition gehen die Meinungen über den Vorstoß auseinander. Während die FDP ihre Zustimmung signalisiert, sind SPD und Grüne gegen die Einführung einer Verpflichtung zu gemeinnützigen Tätigkeiten. Andreas Audretsch, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, verwies zur Begründung auf den "großen bürokratischen Aufwand vor Ort". Um dies gemäß den aktuellen Sozialgesetzen zu ermöglichen, müssten beispielsweise Kommunen zunächst nachweisen, dass diese Tätigkeiten keine regulären bezahlten Arbeitsplätze verdrängen.

"Beispiel Pflege von Parks - dafür gibt es Unternehmen, die zahlen echte Löhne", so Audretsch. "Es wäre absurd, diese Unternehmen nun vom Markt zu verdrängen, weil Herr Linnemann gerade einen populistischen Punkt landen will."

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