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Früherer Ruhestand

Frührente: So überbrücken Rentner drei Jahre 

  • Veröffentlicht: 14.07.2023
  • 14:19 Uhr
  • Clarissa Yigit

Frühzeitig in Rente gehen ist zwar für viele interessant, allerdings gilt es die Zeit bis zur regulären Altersrente finanziell zu überbrücken.

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Früher in Rente gehen und dafür Abschläge in Kauf nehmen. Vielen ist dies zwar recht, dennoch muss kalkuliert werden, ob sich die Frührentner:innen dies auch leisten können.

Fast 70 Prozent der Babyboomer wollen laut einer Studie der Bergischen Universität Wuppertal früher den Ruhestand genießen, schreibt "T-Online" – 86 Prozent beabsichtigen sogar mit 64 Jahren das Arbeiten zu beenden.

Allerdings liegt die Regelaltersgrenze für den Bezug der vollen Rente bereits über 64 Jahre – bis 2031 soll diese zudem schrittweise auf 67 Jahre erhöht werden.

So überbrückt man drei Jahre bis zur Rente

Arbeitnehmer:innen, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, können auch ohne Abschläge früher in Rente gehen. Allerdings spielt dabei für die "besonders langjährigen Versicherten" das Geburtsjahr eine Rolle.

Rente mit 63:

  • vor 1953: mit 63 Jahren
  • 1953: 63 Jahre und zwei Monate
  • 1954: 63 Jahre und vier Monate
  • 1955: 63 Jahre und sechs Monate
  • 1956: 63 Jahre und 8 Monate
  • 1957: 63 Jahre und 10 Monate
  • 1958: mit 64 Jahren
  • ab 1964: mit 65 Jahren

Für die Jahrgänge ab 1964 liegt demnach die reguläre Altersrente bei 67 Jahren. 0,3 Prozent der Rente (maximal 14,4 Prozent) werden für jeden Monat abgezogen, die Arbeitnehmer:innen früher in Rente gehen wollen.

Das Modell "Rente für langjährig Versicherte" sieht Abschläge bei einer früheren Rente vor. Hierbei haben Versicherte keine 45, sondern nur 35 Beitragsjahre. So erhalten Rentner:innen, die beispielsweise ab 1964 geboren sind, für jeden Monat, den sie früher in Renten gehen, monatlich 0,3 Prozent weniger von ihrem Altersruhegeld.

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Lebensarbeitszeitkonto oder Rentenpunkte

Um Rentenabschläge teilweise oder sogar ganz auszugleichen, besteht aber die Möglichkeit, Rentenpunkte zu kaufen. Dafür muss ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Auch Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr seien möglich.

Auch besteht die Möglichkeit seit 2023 als Frührentner:in sich etwas hinzuzuverdienen – ohne, dass dafür die Rente gekürzt wird. Frührentner:innen können somit mit einem Vollzeit- oder Teilzeitjob die Zeit bis zur Regelaltersgrenze überbrücken

Ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto ist eine weitere Möglichkeit, Guthaben für die Rente anzusparen. Hierbei wird mit dem Arbeitgeber:in vereinbart, dass beispielsweise Teile des Gehalts, Einmalzahlungen, Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage auf dem Lebensarbeitskonto gutgeschrieben werden. Hat der Arbeitnehmer:in also genügend einbezahlt, bestehe somit die Möglichkeit, mit dem Ersparten beispielsweise drei Jahre bis zur regulären Altersrente zu überbrücken. Ein Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeitkonto besteht allerdings keiner, ergänzt "T-online".

Wem das Risiko einer zu geringen Altersrente zu hoch ist, kann auch frühzeitig in Aktien investieren, um Kapital aufzubauen. Mit einem Sparplan auf einen weltweit gestreuten Aktienindex funktioniert dies nicht nur am einfachsten, sondern erwirtschaftet auch stattliche Renditen.

  • Verwendete Quellen:
  • T-online: "Drei Jahre bis zur Rente überbrücken: Das können Sie tun"
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