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Vor allem Hinterbliebene mit Kindern profitieren

Freibetrag bei der Witwenrente steigt

  • Veröffentlicht: 02.04.2025
  • 14:03 Uhr
  • Claudia Scheele

Im Sommer soll der Freibetrag für die Witwenrente erneut erhöht werden. Für Hinterbliebene dürfte das eine finanzielle Erleichterung schaffen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zum 1. Juli 2025 ist eine erneute Erhöhung der Freibeträge für die Witwenrente geplant.

  • Hinterbliebene mit Kindern profitieren noch mehr.

  • Auch andere Rentenbezieher:innen können sich über eine Erhöhung freuen.

Auch in diesem Jahr soll es eine Änderung bei der Witwenrente geben. Erst im Juli 2024 wurde der Freibetrag für die Witwenrente auf 1.038,05 Euro erhöht. Die nächste Erhöhung ist nun für den 1. Juli 2025 geplant.

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Die Witwenrente selbst wird erhöht, zusätzlich jedoch auch der Freibetrag für die Einkünfte von Hinterbliebenen. Insbesondere Hinterbliebene mit Kindern profitieren von der Erhöhung. Pro Kind soll es eine Erhöhung um 228,2 Euro geben. Mit einem Kind beträgt der Freibetrag 1.305,08 Euro.

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Freibeträge für Witwenrente wird erneut erhöht

Der Freibetrag bezieht sich auf das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Um dieses zu ermitteln, werden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vom Bruttoeinkommen bestimmte Pauschalbeträge abgezogen. Alle Einnahmen, die über dem Freibetrag liegen, kürzen die Witwenrente um 40 Prozent des Differenzbetrags.

Betroffene Personen können auf der Seite der DRV entsprechende Broschüren herunterladen, in denen alles mit Rechenbeispielen erklärt wird. Diese erneute Erhöhung des Freibetrags dürfte also vor allem für Hinterbliebene mit Kindern eine gute Nachricht sein, da sie mehr Geld bekommen.

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Weitere Rentenerhöhung im Sommer

Zudem ist im Sommer eine generelle Erhöhung der Rente geplant. Die bundesweite Erhöhung soll bei 3,74 Prozent liegen und gilt für alle Rentenbeziehenden, also auch Empfänger:innen von Witwen- und Witwerrente. Die Erhöhung ist jedoch zunächst nur eine Bruttoerhöhung, was bedeutet, dass bei Personen, die Steuern auf ihre Rente zahlen, nicht 1:1 diese Erhöhung zu spüren bekommen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Deutsche Rentenversicherung
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