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Neue Einkommensgrenze

Elterngeld-Reform 2025: Wer jetzt den Anspruch verliert

  • Veröffentlicht: 17.03.2025
  • 17:41 Uhr
  • Benedikt Rammer
Ein Vater spielt mit seinem Sohn in einem Park.
Ein Vater spielt mit seinem Sohn in einem Park.© Marco Rauch/dpa

Ab April 2025 wird das Elterngeld für Eltern mit einem Jahreseinkommen über 175.000 Euro gestrichen. Diese Maßnahme könnte unerwünschte Auswirkungen auf die Gleichstellung und Berufswahl von Eltern haben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Einkommensgrenze von 175.000 Euro für Elterngeld ab April 2025.

  • Doppelakademikerpaare könnten von Kürzungen betroffen sein.

  • Elterngeld bietet verschiedene Varianten zur finanziellen Unterstützung von Eltern in Elternzeit.

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Ab dem 1. April 2025 gelten neue Regelungen für das Elterngeld: Für Paare und Alleinerziehende, die ab diesem Datum ein Kind bekommen, entfällt der Anspruch auf Elterngeld, sobald das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 Euro übersteigt. Dies ist eine deutliche Senkung der Einkommensgrenze, die bis Ende 2024 bei 200.000 Euro lag und zuvor sogar 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare betragen hatte.

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Mögliche Auswirkungen auf die Gleichstellung

Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger als das Bruttoeinkommen und ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, sonstiger Aufwendungen und steuerlicher Freibeträge. Es findet sich im Einkommensteuerbescheid wieder. Diese Änderung ist Teil einer Sparoffensive im Bundeshaushalt, die unter der Ampelkoalition beschlossen wurde, um finanzielle Mittel einzusparen.

Die Kürzung des Elterngeldes könnte unerwünschte Auswirkungen auf die Gleichstellung haben. Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft warnt gegenüber "t-online" davor, dass insbesondere Doppelakademikerpaare vor der Geburt ihres ersten Kindes möglicherweise über die neue Gehaltsgrenze rutschen. Diese Paare hätten oft erst kurze Berufskarrieren und keine großen Rücklagen, was problematisch sei. Zudem könnte die niedrigere Einkommensgrenze dazu führen, dass Mütter nicht in Vollzeit an den Arbeitsmarkt zurückkehren, um ihren Anspruch auf Elterngeld zu sichern.

Varianten des Elterngeldes

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben oder nur geringfügig arbeiten. Der Staat gewährt ihnen monatlich zwischen 300 und 1.800 Euro, abhängig von ihrem Nettoverdienst vor der Geburt des Kindes. Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65 Prozent ihres Voreinkommens, während Eltern mit niedrigerem Einkommen bis zu 100 Prozent erhalten.

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Es gibt drei Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, Elterngeld plus und Partnerschaftsbonus. Diese können miteinander kombiniert werden und bieten unterschiedliche Bezugsdauern und -höhen. Das Bundesfamilienministerium stellt auf seiner Webseite einen Elterngeldrechner bereit, mit dem Eltern ihren möglichen Anspruch selbst berechnen können.

Elterngeld wird für 12 Monate für einen betreuenden Elternteil gewährt oder maximal 14 Monate, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Mit Elterngeld plus kann die Zahlungsdauer verlängert werden, wobei pro Monat weniger Geld ausgezahlt wird.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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