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250.000 Euro Geldbuße

Mindestlohn: Einzelhändler zahlt über Jahre seinen Beschäftigten zu wenig

  • Aktualisiert: 25.07.2023
  • 10:14 Uhr
  • Clarissa Yigit
Circa fünf Jahre lang hat ein Einzelhändler aus dem Großraum Ingolstadt seinen Beschäftigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt.
Circa fünf Jahre lang hat ein Einzelhändler aus dem Großraum Ingolstadt seinen Beschäftigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt.© Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Einzelhändler aus dem Großraum Ingolstadt hat seinen Beschäftigten über Jahre hinweg weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt. Dies kostet ihn nun 250.000 Euro Bußgeld.

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Wie Ermittlungen der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" ans Tageslicht brachten, hat ein Einzelhändler aus dem Großraum Ingolstadt seinen überwiegend aus Bulgarien stammenden Beschäftigten über mehrere Jahre hinweg weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

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Fünf bis sieben Euro Lohn

Anlässlich einer im Juli 2018 durchgeführte Kontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei dem Einzelhändler, der im Lebensmittelverpackungsbereich tätig ist, wurden Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, ergänzt das "Presseportal".

So habe der Händler in den Jahren 2015 bis 2019 lediglich einen Stundenlohn von fünf bis sieben Euro an die Beschäftigten entrichtet, teilte das Hauptzollamt Augsburg am Montag (17. Juli) mit. Dies hätten auch die befragten Arbeitnehmer:innen bestätigt.

Somit wurden rund 400.000 Euro weniger, dies entspreche der Summe des nicht gezahlten Mindestlohns, an die Mitarbeitenden ausbezahlt. 

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250.000 Euro Bußgeld

Die Nichtgewährung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Darum wurde ein Bußgeld von der Ahndungsstelle des Hauptzollamts Augsburg festgesetzt, gegen das der Einzelhändler allerdings Einspruch einlegte.

Aufgrund des schnellen Wachstums seines Betriebes und seiner mangelnden Ausbildung seien die Versäumnisse entstanden. Da der Einzelhändler bisher noch nicht straffällig aufgefallen sei, verhängte das Amtsgericht Augsburg daher ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro, berichtete das "Presseportal" abschließend.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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