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Maßnahmen verschärft

Diese Corona-Regeln gelten jetzt

  • Veröffentlicht: 01.10.2022
  • 14:31 Uhr
  • dpa
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Mit dem Monatswechsel sind neue Corona-Vorgaben in Kraft getreten.

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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:

  • Mit dem Monatswechsel sind neue Corona-Vorgaben in Kraft getreten.
  • Sie betreffen vor allem Vorschriften zum Masken tragen.
  • Das gilt jetzt für Reisende und Pendler.

In Fernzügen und auch Fernbussen wie etwa Flixbus müssen Fahrgäste seit diesem Samstag FFP2-Masken tragen. Mit dem Monatswechsel sind die entsprechenden neuen Corona-Vorgaben in Kraft getreten. In den Fernzügen der Bahn reichte bisher auch eine OP-Maske, eine FFP2-Maske wurde nur empfohlen. Auch bei Flixbus genügte nach Angaben einer Sprecherin bisher eine medizinische Maske.

Im Regionalverkehr entscheiden die Bundesländer selbst. Deren Gesundheitsminister hatten sich aber dafür ausgesprochen, an der geltenden Maskenpflicht in Bussen und Bahnen festzuhalten. In Flugzeugen fällt die Maske dagegen ab jetzt weg.

Bundesweit müssen außerdem FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen getragen werden. Beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wird außerdem ein negativer Test verlangt. Beschäftigte müssen sich mehrmals pro Woche testen lassen.

Länder können Maßnahmen verschärfen

Die Neuregelungen hatten Bund und Länder über eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, ansonsten wären die restlichen Corona-Regeln im September ausgelaufen. Festgelegt ist darin außerdem, dass die Bundesländer in Eigenregie noch schärfere Maßnahmen verordnen können, wie etwa Maskenpflichten in Geschäften und Restaurants oder Tests in Schulen und Kitas. Möglich sind auch Maskenpflichten in Schulen - aber nur ab Klasse fünf und soweit es zur Aufrechterhaltung "eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich" ist.

Weitere Vorgaben, wie etwa Besucherobergrenzen für Veranstaltungen, Abstandsvorgaben im öffentlichen Raum oder Masken auch draußen, wenn Abstände nicht möglich sind, können die Bundesländer ebenfalls machen. Allerdings muss dafür per Landtagsbeschluss zunächst festgestellt werden, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche besteht.

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