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Eurovision Song Contest 2024

Der niederländische Beitrag Joost Klein offiziell vom ESC-Finale ausgeschlossen

  • Veröffentlicht: 11.05.2024
  • 14:22 Uhr
  • Christina Strobl

Niederlands Beitrag zum diesjährigen Eurovision Song Contest, Joost Klein, wurde offiziell von dem Wettbewerb ausgeschlossen. Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Kontext eines Zwischenfalls nach seinem Halbfinal-Auftritt am Donnerstagabend (9. Mai).

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der niederländische Beitrag zum diesjährigen ESC, Joost Klein, wurde offiziell von dem Wettbewerb ausgeschlossen und wird daher bei dem Finale am Samstagabend (11. Mai) nicht auftreten.

  • Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Kontext eines Zwischenfalls nach seinem Halbfinal-Auftritt am Donnerstagabend (9. Mai).

  • Ein weibliches Mitglied des Produktionsteams soll Anzeige gegen Musiker erstattet haben.

Bei der großen Final-Show des diesjährigen Eurovision Song Contest am Samstagabend (11. Mai) wollen Musiker:innen aus ganz Europa zeigen, dass ihr Land die beste Musik hat. Auch der niederländische Beitrag an dem Wettbewerb, der Sänger Joost Klein, hatte dies vor. Sein Traum endete jedoch frühzeitig. 

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Joost Klein: Offiziell vom ESC ausgeschlossen

Wie die Europäische Rundfunkunion (EBU) am Samstagmittag (11. Mai) mitteilte, wurde Klein offiziell vom Finale des ESC ausgeschlossen. Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Kontext eines Zwischenfalls nach seinem Halbfinal-Auftritt am Donnerstagabend (9. Mai).

"Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während der Ermittlungen wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen", schrieb die EBU. Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest werde nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt, anstatt, wie eigentlich geplant, mit 26.

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EBU verfolgt Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten

"Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren", hieß es außerdem von der EBU. Sie verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei Veranstaltung und sei bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. "Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet."

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Am Freitag (10. Mai) soll Klein bereits nicht an den beiden Durchlaufproben für das Finale teilgenommen haben. Laut einer Mitteilung des EBU wären Untersuchungen eines Falls gewesen, die den niederländischen Musiker betreffen. Worum es sich dabei handelte, wurde jedoch zunächst nicht bekannt gegeben.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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