Anzeige
Zukunft Digitalisierung

Neuerungen beim Personalausweis: Was sich für Verbraucher jetzt ändern soll 

  • Aktualisiert: 22.08.2023
  • 12:31 Uhr
  • Clarissa Yigit

Um Behördengänge in Deutschland zu vereinfachen oder zumindest auf ein Minimum zu reduzieren, soll das Pass- und Ausweiswesen modernisiert werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellte hierzu einen Gesetzesentwurf vor.

Anzeige

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pass- und Ausweiswesen soll modernisiert werden.

  • Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgestellt.

  • Dies sei nur ein Schritt auf dem Weg zu einem digitalisierten Deutschland.

Das Deutschland im Bereich Digitalisierung noch Nachholbedarf hat, ist allgemein bekannt. Nun soll zumindest der Personalausweis für Vereinfachung im Behörden-Dschungel Deutschland sorgen.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) stellte daher einen neuen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens vor, der Behördengänge vereinfachen oder sogar überflüssig machen soll. Auch gab das Bundeskabinett bereite grünes Licht für den Gesetzesentwurf. Nun muss das Gesetz noch vom Bundesrat gebilligt werden, bevor es in Kraft treten kann. Damit wird allerdings frühestens im Herbst gerechnet.

Wir wollen einen digitalen Staat, der konsequent aus der Perspektive der Bürgerin und des Bürgers gedacht ist.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD)

"Wir wollen einen digitalen Staat, der konsequent aus der Perspektive der Bürgerin und des Bürgers gedacht ist", erklärte Faeser. Dabei sei das Passwesen nur ein Schritt auf dem Weg zu einem digitalisierten Deutschland.

Geplante Änderungen 

  • Verbesserung der Kommunikation zwischen den Behörden: Steht ein Umzug an, kann die neue Behörde zukünftig ohne Zeitverzögerung auf die Ausweisdaten zugreifen.
  • Feststellung der Identität: Sicherheitsbehörden können jederzeit das Foto des Ausweises abrufen.
  • Direktversand von Ausweisdokumenten wie Pässe, Personalausweisen und eID-Karten.
  • Senkung des Mindestalters für die Nutzung des Online-Ausweises von 16 auf 13 Jahre.
  • Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024. Danach sollen Eltern ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass für ihren Kindern beantragen können.
  • Antragsteller:innen erhalten künftig einen elektronischen Aufenthaltstitel. Mit diesem können Bürger:innen auch die Online-Ausweis-Funktion nutzen.
  • Verhinderung von Kindesmissbrauch im Ausland: Hierzu wird ein neuer Passversagungsgrund eingeführt. Dieser tritt in Kraft, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber:in im Ausland Sexualstraftaten begehen werde. Eine Passversagung, Passentziehung oder eine Ausreiseuntersagung kann erfolgen.
Anzeige
Anzeige

Der (bisherige) Online-Ausweis

Bei rund 51 Millionen Personalausweisen war im Jahr 2021 der Online-Ausweis eingeschaltet. Der digitale Ausweis dient als Voraussetzung für vereinfachte Behördengänge. Für rund 5,32 Millionen Vorgänge wurden dieser nun im Jahr 2022 genutzt, schreibt der "Merkur" unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Hierunter fallen unter anderem die Online-Beantragung des Bürgergelds oder die digitale Auto-Zulassung.

Mit einer Bevölkerung von rund 84 Millionen Einwohnern in Deutschland sei diese Nutzung allerdings noch ausbaufähig.

Mehr News und Videos
urn:newsml:dpa.com:20090101:241118-935-333647
News

US-Bericht: Hunderte jemenitische Söldner der Huthi ziehen in den Ukraine-Krieg

  • 24.11.2024
  • 22:04 Uhr