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Ampel-Pläne

"Cannabis Social Clubs": So funktionieren die Vereine

  • Aktualisiert: 04.05.2023
  • 16:19 Uhr
  • Anne Funk
In sogenannten "Cannabis Social Club" soll gemeinschaftlich angebaut werden.
In sogenannten "Cannabis Social Club" soll gemeinschaftlich angebaut werden. © Friso Gentsch/dpa

Ein Baustein der Ampel-Pläne hin zur Cannabis-Legalisierung sollen die sogenannten "Cannabis Social Clubs" sein. Doch was verbirgt sich dahinter und welche Regeln gelten hier? Ein Überblick.

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Mitte April stellten Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Pläne der Ampel-Koalition vor, wie die ersten Schritte in Richtung Cannabis-Legalisierung aussehen sollen. Neben Obergrenzen für den Anbau und den Eigenbesitz wurde auch das Konzept der "Cannabis Social Clubs" vorgestellt. Doch was versteht man eigentlich unter diesen Vereinen und welche Regeln gelten dort?

Im Video: Legalisierung von Cannabis - Das sind die Pläne der Ampel

Legalisierung von Cannabis: Das sind die Pläne der Ampel

"Cannabis Social Club" - die Regeln im Überblick:

  • Die Vereine dürfen nicht gewinnorientiert sein.
  • Pro Club sind maximal 500 Mitglieder zugelassen.
  • Das Ziel: der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis zu Genusszwecken.
  • Ein Verein darf nur durch eine natürliche Person geführt werden, deren Zuverlässigkeit überprüft wurde.
  • Mindestalter für die Mitgliedschaft: 18 Jahre.
  • Mitgliedschaften in mehreren Clubs zur selben Zeit sind nicht erlaubt.
  • Mitglieder müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Die Clubs dürfen keine Werbung machen.
  • Jeder Club muss einen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten bestimmen.
  • Die Abgabe von Cannabis ist nur an Mitglieder erlaubt.
  • Jedes Vereinsmitglied darf höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat erhalten, Mitglieder unter 21 Jahren nur 30 Gramm.
  • Der Wirkstoffgehalt soll durch eine Obergrenze gedeckelt sein.
  • An die Mitglieder dürfen auch vom Verein er­zeugte Samen und Stecklinge für den Eigenanbau abgegeben werden.
  • Bezahlt wird durch Mitgliedsbeiträge, möglich ist aber auch ein zusätzlicher Betrag pro Gramm.
  • In den Vereinsräumen darf kein Alkohol ausgeschenkt werden.
  • In den Vereinsräumen darf kein Cannabis konsumiert werden.
  • Die Vereinsräume müssen einen Mindestabstand zu Schulen und Kitas einhalten.
  • Die Zulassung und Überwachung der Clubs erfolgen durch die Landesbehörden.
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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