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Von der Fahrzeugkontrolle bis zum Alkoholtest

Die Polizeikontrolle

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© dpa

Bei einer Verkehrskontrolle sind Autofahrer zur Mitwirkung verpflichtet. Hier erfahren Sie, womit Sie bei einer Polizeikontrolle rechnen müssen.

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Bitte rechts ranfahren: Polizeikontrolle

Die Polizei kann jederzeit und an jedem Ort eine Verkehrskontrolle durchführen. Wer von einem Polizeivollzugsbeamten mit der Hand, einer Winkerkelle oder einer roten Leuchte herausgewunken wird, ist zum Anhalten verpflichtet. Wer nicht anhält, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Womit ist bei einer Polizeikontrolle zu rechnen?

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Wie verhalte ich mich bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle richtig?

Wer in eine Polizeikontrolle gerät, sollte besser seine Papiere zur Hand haben.

Autofahrer müssen immer folgende Papiere bei sich haben:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein
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Darf ich vor einer Polizeikontrolle abbiegen?

Ist es erlaubt oder macht es einen Fahrer verdächtig, wenn er vor einer Verkehrskontrolle abbiegt?

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Neben einer Kontrolle der Papiere müssen Fahrzeugführer auch weitere Mitwirkungspflichten erfüllen. Wer aufgefordert wird, aus dem Auto auszusteigen, muss dies auch tun. Wer sich weigert auszusteigen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld rechnen. Die Teilnahme an einem Alkoholtest oder an einem Drogenschnelltest ist hingegen freiwillig.

Das bedeutet aber nicht, dass angetrunkene Fahrer sich somit keine Sorgen machen müssen: Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder beim Sprechen, Alkoholgeruch oder erweiterte Pupillen können bei einer Polizeikontrolle auffallen. Besteht ein begründeter Anfangsverdacht auf Trunkenheit am Steuer oder die Gefährdung des Straßenverkehrs, kann die Polizei den Fahrzeugführer auch gegen dessen Willen in ein Krankenhaus oder auf eine Polizeidienststelle verbringen. Hier wird dann bei Weigerung ein von einem Richter oder Staatsanwalt angeordneter Bluttest durchgeführt.

Wer mit mehr als 0,5 Promille bei einem Alkoholtest einer Polizeikontrolle erwischt wird, wird laut Bußgeldkatalog mit mindestens zwei Punkten in Flensburg und einer Geldbuße von 500 Euro sowie einem Monat Fahrverbot bestraft – Wiederholungstätern stehen sogar noch höhere Strafen in Aussicht. Was viele Autofahrer unterschätzen: Wer zuvor durch verkehrsgefährdendes Fahrverhalten aufgefallen ist oder wer einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht, kann bereits bei nur 0,3 Promille mit erheblichen Sanktionen rechnen.

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Fahrzeugkontrolle – was die Polizei kontrollieren darf und was nicht

Neben der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers ist die Polizei auch zu einer Kontrolle des Fahrzeugs auf Verkehrssicherheit berechtigt. Bei einer Fahrzeugkontrolle können die Gültigkeit von HU- und AU-Plaketten, aber auch Zustand und Profiltiefe der Reifen oder die Fahrzeugbeleuchtung kontrolliert werden.

Bei einer Verkehrskontrolle hat die Polizei allerdings nicht das Recht, das Innere des Fahrzeugs oder den Kofferraum zu durchsuchen. Die Polizei darf aber kontrollieren, ob Verbandskasten und Warndreieck mitgeführt werden – bei dieser Gelegenheit muss auch der Kofferraum geöffnet werden. Ansonsten benötigt die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbefehl.

Ausnahme: Bei Gefahr in Verzug kann die Polizei auch ohne Durchsuchungsbefehl das Fahrzeuginnere kontrollieren.

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