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Kontrolle zum Verbraucherschutz

Die Lebensmittelkontrolle

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© dpa

Kontrollen von Lebensmittelkontrolleuren erfolgen ohne Ankündigung in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie.

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Beruf Lebensmittelkontrolleur – zum Schutz der Verbraucher auf Kontrolle

Kakerlaken in der Kantine, Gammelfleisch im Grillimbiss oder Mäusekot in der Backstube – Lebensmittelkontrolleure bekommen bei ihren Kontrollen einiges zu sehen. Lebensmittelkontrolleure sind im Einsatz, damit Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren oder vor Irreführung und Täuschung geschützt werden. Denn wer Lebensmittel wie Brot, Käse oder Fleisch kaufen will, möchte sicher sein, dass die Produkte unter hygienischen Bedingungen hergestellt worden sind.

Bei leicht verderblichen Produkten wie Frischfleisch oder Milchprodukten ist zudem das angegebene Verfallsdatum für Verbraucher ein wichtiges Indiz dafür, dass die Produkte noch zum Verzehr geeignet sind. Lebensmittelkontrolleure überprüfen auch, ob die Zutatenlisten und Mengenangaben von Produkten korrekt sind, damit Verbraucher nicht getäuscht oder in die Irre geführt werden. Aber die Arbeit von Lebensmittelkontrolleuren ist nicht nur auf Lebensmittel beschränkt, sondern umfasst auch die Kontrolle von kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen.

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Wen, was und wie kontrollieren Lebensmittelkontrolleure?

Lebensmittelkontrolleure führen ihre Kontrollen unangemeldet, aber regelmäßig in allen Betrieben durch, die mit der Verarbeitung, Zubereitung oder dem Handel von Lebensmitteln, Kosmetika oder Tabakerzeugnissen zu tun haben.

Typische Betriebe, die von Lebensmittelkontrolleuren kontrolliert werden, sind beispielsweise:

  • Lebensmittelverarbeiter wie z. B. Bäckereien, Fleischereien und Betriebe der Lebensmittelindustrie sowie Kosmetikhersteller und Produzenten von Tabakwaren
  • Lebensmittelhandel – vom Supermarkt über den Kiosk an der Ecke bis zum Verkaufsshop in der Tankstelle oder den Stand auf dem Wochenmarkt
  • Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Gastwirtschaften, Cafés oder Kantinen sowie Imbisse und Verkaufsstände

Bei den Kontrollen wird überprüft, ob die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Produktzusammensetzung und Kennzeichnungspflicht, z. B. zu Inhaltsstoffen, Mengenangaben oder zum Mindesthaltbarkeitsdatum, sowie zum Verfallsdatum erfüllt werden. Neben den routinemäßigen Kontrollen werden Lebensmittelkontrolleure außerdem aktiv, wenn Beschwerden von Verbrauchern bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde eingehen.

Wo können Sie hygienische Mängel und andere Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz melden?

Wer beispielsweise in einem Imbiss Ungeziefer oder hygienische Mängel erkennt oder wer im Supermarkt Mäusedreck oder Produkte mit abgelaufenem Verfallsdatum sieht, muss dies nicht stillschweigend akzeptieren.

Wenn Sie einen lebensmittelrechtlichen Verstoß melden wollen, können Sie sich an das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt oder an das übergeordnete Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wenden, die für die Kontrollen der Betriebe zuständig sind. Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure, kurz BVLK, oder von den Verbraucherzentralen.

Übrigens: Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen sowohl verkauft als auch weiterverarbeitet werden, sofern ihr Zustand noch einwandfrei ist – im Gegensatz zum Verfallsdatum, da hier gesundheitliche Gefahren auftreten können.

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