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Schatzfund in Deutschland: Wer's findet, darf's behalten?

Schatzsuche in Deutschland: Wer darf es behalten?

  • Veröffentlicht: 24.06.2022
  • 17:12 Uhr
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© picture alliance/dpa

Einmal im Leben einen echten Schatz finden: Dieser Gedanke treibt tausende Hobby-Schatzsucher:innen auf Äcker und in Wälder. Doch dürfen Finder ihre Schätze behalten? Abenteuer Leben erklärt, wie die Schatzsuche in Deutschland geregelt ist.

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Ob Münzen, ein Schmuckstück oder gar Fundstücke von historischem Wert: Wer's findet, darf's behalten? So leicht ist es leider nicht: Wer in Deutschland einen wertvollen Schatz findet, hat noch lange nicht finanziell ausgesorgt. Denn je nach Bundesland erhebt der Staat Anspruch auf das Fundstück. 

Wer einen Schatz findet, darf ihn nicht einfach behalten

Juristisch gesehen handelt es sich bei einem Schatz um eine Sache, die herrenlos ist oder so lange verborgen war, dass sich ihr:e Eigentümer:in nicht mehr ermitteln lässt. Laut BGB heißt es zwar halbe-halbe für Finder:in und Eigentümer:in  des Grundstücks, auf dem der Schatz gefunden wurde. Allerdings können die einzelnen Bundesländer davon abweichende Regelungen haben – vor allem bei Funden von hohem kulturhistorischem Wert. 

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Unterschiedliche Regelung in Bundesländern  

In den meisten Bundesländern regelt das sogenannte "Schatzregal", wem ein Schatz gehört. Das Gesetz besagt: Jeder archäologische Fund  – in Berlin und Sachsen beispielsweise spricht man von beweglichen Bodendenkmalen – geht ab Zeitpunkt der Entdeckung in den Besitz des Landes über. Bayern geht hier einen Sonderweg: Im Freistaat gilt die sogenannte "Hadrianische Teilung": Ähnlich wie im heutigen BGB besagt sie, dass sich Entdecker:in und Grundstückseigentümer:in den Fund teilen sollen. Bei wertvollen Schätzen entschädigt das Land, um in den Besitz zu gelangen. 

Grundsätzlich aber gilt in Deutschland: Alles Archäologische gehört dem Staat und muss unverzüglich dem zuständigen Denkmalamt oder beim nächstgelegenen Museum gemeldet werden. Antike Funde zu behalten, ist keine gute Idee. Man macht sich wegen Fundunterschlagung oder sogar Raubgrabung strafbar. Es drohen bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Bei neuzeitlicheren Funden, also etwa aus dem 16. Jahrhundert, besteht dagegen keine Meldepflicht. Aber: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Schatzsucher:innen ihre Fundstücke immer zur Bestimmung melden und zur Auswertung abgeben. 

Mit dem Metalldetektor auf Schatzsuche: Das ist zu beachten 

Mit einem Metalldetektor kann gezielt nach verborgenen Schätzen gesucht werden. Doch wer legal auf Schatzsuche gehen möchte, braucht in Deutschland – mit Ausnahme von Bayern – nicht nur eine offizielle Genehmigung der Denkmalfachbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Ebenso sollten bei der Suche immer den oder die Grundstückseigentümer:in nach einer Erlaubnis gefragt werden.Doch selbst mit einer gültigen, sogenannten "Grabungserlaubnis"  ist es verboten, mit dem Metalldetektor an Bodendenkmälern und historischen Orten wie Schlachtfeldern und Feldlagern auf Schatzsuche zu gehen. Ebenso wenig dürfen Friedhöfe, Gräber, Wälder und nicht bewirtschaftete Wiesen abgesucht werden.  

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Anders sieht es in diesen Bereichen aus 

Hier lohnt sich die Suche und ist in der Regel mit Genehmigung erlaubt: 

  • Ackerflächen: Ob militärische Funde, neuzeitlich versteckte Schätze oder Opfergaben – das Fundspektrum ist hier am höchsten. Übrigens dürfen Sie jeden Acker absuchen, wenn er nicht als Bodendenkmal eingetragen ist.  
  • Öffentliche Spielplätze, Seen und Strände: Nicht nur Historisches, auch Verlorenes kommt bei der Suche zutage – Geldmünzen und Schmuck zählen zu den häufigsten Fundstücken. 
  • Rund um Burgen und Ruinen: Hier herrscht eine hohe Funddichte wertvoller Gegenstände. In denkmalgeschützten Gebäuden ist das Absuchen jedoch tabu.  
  • Alte Brunnen, Gräben und Bootsanleger sind Sammelplätze für viele interessante Dinge, wie zum Beispiel Geldmünzen und Werkzeugteile. Tipp: Orte mit Wasser eignen sich vor allem zum Magnetfischen.  
  • Alte Bäume: Auffällige Stämme und große Kronen sind markante Merkmale in der Landschaft. Vor allem an Wegen oder Lichtungen dienten sie als Treffpunkt oder Lagerplatz. Häufig sind hier alte Münzen und Schmuck zu finden.  
  • In der Nähe von alten Mühlen, Brücken, Kirchen und Aussichtstürmen: Hier herrschte reger Liefer- und Geldverkehr – die ein oder andere Münze wartet auf ihre Entdeckung. 
  • Fernstraßen, die schon im Mittelalter genutzt wurden: Hohlwege gibt es überall und bergen meist eine große Fundspanne – von Coladosen über beschädigte Ausrüstungsgegenstände bis hin zu verborgenen Hortschätzen. 

Vorsicht vor Munition und Waffenteile

In Deutschland befinden sich nach wie vor zahllose Granaten, Bomben, Patronen und andere gefährliche Kampfmittel im Boden. Wer solche Relikte findet, sollte sie an Ort und Stelle lassen, die Fundstelle kennzeichnen und sofort die Polizei oder den Kampfmittelräumdienst verständigen. Auf keinen Fall sollten Finder:innen Kampfmittel ausgraben, an der Oberfläche zurücklassen oder gar mit nach Hause nehmen. Letzteres ist nicht nur strafbar, sondern bringt alle in Lebensgefahr. Denn: Auch alte Munition kann noch scharf sein und jederzeit explodieren 

Illegal auf Schatzsuche zu gehen, Fundstücke auszugraben und sogar zu behalten, ist kein Kavaliersdelikt und wird mitunter hart bestraft. Wer aber die Regeln befolgt, kann als Schatzsucher:in einen wertvollen Beitrag zum Schutz des kulturellen Erbes leisten. Stichwort: Denkmalpflege.  

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FAQ 

Ist die Suche nach Schätzen in Deutschland erlaubt? 

Mit oder ohne Metalldetektor: Grundsätzlich ist die Suche nach Schätzen ist in ganz Deutschland erlaubt. Für die Suche nach neuzeitlicheren Schätzen reicht sogar meist die Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin des Grundstücks aus. Wer nach archäologischen Schätzen suchen will, benötigt – außer in Bayern – eine zusätzliche Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes. 

Wo darf man nicht mit einem Metalldetektor suchen? 

Die Schatzsuche mit dem Metalldetektor ist an bekannten Bodendenkmälern und historischen Orten verboten. Ebenso wenig dürfen Friedhöfe und Grabanlagen, Naturschutzgebiete, Wälder oder Wiesen abgesucht werden. 

Welchen Schatz darf ich in Deutschland behalten? 

Archäologische Schätze gehören in Deutschland – mit Ausnahme von Bayern – immer dem Staat. Wer jedoch neuzeitlichere Dinge findet, darf sie laut BGB behalten. Allerdings nur zur Hälfte, denn die andere Hälfte steht dem oder der Grundstückseigentümer:in zu. 

Gibt es einen Finderlohn?   

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Da in 15 von 16 deutschen Bundesländern das "Schatzregal" praktiziert wird, hat man bei historischen Funden keinen Anspruch auf einen Finderlohn. Denn: Der Staat ist Eigentümer solcher Fundstücke. Nur Bayern hat eine Sonderstellung: Dort heißt es halbe-halbe für Finder:in und Besitzer:in des Grundstücks, auf dem der Schatz verborgen war. Diese Regelung wird jedoch ungültig, wenn der oder die Eigentümer:in des Schatzes noch zu ermitteln ist. 

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