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§-Schlupfloch: Do it Yourself

Do it Yourself

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© kabel eins

Warum Geld rausschmeißen, wenn man's selbst machen kann! Do it yourself ist angesagt!

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1. Schlupfloch: Garantieversprechen

Wer in seiner Werbung einen bestimmten Erfolg verspricht und dafür eine Garantie abgibt, der muss auch für diesen versprochenen Erfolg einstehen. Tritt dieser nicht ein, muss derjenige Schadensersatz leisten. (§311 Abs. 1 BGB) 

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2. Schlupfloch: Schaden durch Do it yourself

Wer bei einer Heimwerker-Aktion aus Versehen die Mietwohnung beschädigt, muss das grundsätzlich dem Vermieter ersetzen. Aber in der Regel zahlt das die Haftpflichtversicherung. Sie zahlt aber nicht bei Aktionen, die über den normalen Do-it-yourself-Bereich hinaus gehen! Wer zum Beispiel eine tragende Wand einreißt, handelt grob fahrlässig. (§ 823 Abs. 1; § 115 VVG) 

Das Paragraphen-Schlupfloch: Do it yourself!

Das Paragraphen-Schlupfloch: Do it yourself!

Was für rechtliche Tücken lauern beim Heimwerken? Wann zahlt die Haftplicht und wann nicht? Darf man fremde Gutscheine einlösen und fremde Schlösser am eigenen Fahrrad knacken? Abenteuer Leben hat die Antworten.

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3. Schlupfloch: Defekte Geräte selbst reparieren

Wer bei einer Heimwerker-Aktion aus Versehen die Mietwohnung beschädigt, muss das grundsätzlich dem Vermieter ersetzen. Aber in der Regel zahlt das die Haftpflichtversicherung. Sie zahlt aber nicht bei Aktionen, die über den normalen Do-it-yourself-Bereich hinaus gehen! Wer zum Beispiel eine tragende Wand einreißt, handelt grob fahrlässig. (§ 823 Abs. 1; § 115 VVG) 

4. Schlupfloch: Fremdes Schloss selbst knacken

Ein fremdes Schloss am eigenen Fahrrad darf man selbst knacken. Denn: es handelt sich um so genannte „verbotene Eigenmacht“. Das heißt: man wird in seinem Besitzrecht gestört und darf sich dagegen wehren – also notfalls auch das Schloss knacken. (§§ 859, 229 BGB) 

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5. Schlupfloch: Gutscheine von anderen selbst einlösen

Solange man mit dem Verkäufer nichts anderes ausdrücklich vereinbart hat, gilt ein Gutschein für jeden, weil man sonst unangemessen benachteiligt würde. Auch wenn ein bestimmter Name auf dem Gutschein steht, kann ein anderer den Gutschein einlösen. (§ 307 Abs.1 BGB) 

6. Schlupfloch: Selbst mit anpacken – nein danke!

Will der Vermieter in seinen eigenen Mietwohnungen renovieren, tut er dies im eigenen Interesse. Deswegen müssen die Mieter zwar gegebenenfalls die Renovierung dulden, aber nicht selbst und aktiv mitwirken. (§ 554 BGB) 

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7. Schlupfloch: Selbst einen Flohmarkt eröffnen

Ein eigener kleiner Flohmarkt oder ein Garagenverkauf ist erlaubt! Solange man keinen Dauer-Flohmarkt eröffnet und nicht damit seinen Lebensunterhalt bestreitet, sind Gelegenheitsverkäufe kein Problem. Dafür braucht man auch keinen Gewerbeschein. Der Flohmarkt muss aber innerhalb des Grundstücks stattfinden. Ansonsten braucht man eine Genehmigung. (§ 2 EstG, §14 GewO) 

8. Schlupfloch: Eine Minigolfanlage selbst bauen

Wer ein Haus mit Garten gemietet hat, darf natürlich alles benutzen und grundsätzlich auch umgestalten. Etwas anderes gilt dann, wenn der Vermieter wesentlich beeinträchtigt wird, zum Beispiel bei großen Veränderungen. Dann sollte man auf Nummer sicher gehen und unbedingt Rücksprache mit dem Vermieter halten. (§ 535 Abs. 1) 

Linktipps:

Die Homepage unseres Rechtsanwalts Alexander Stephens:
http://www.xn--anwaltskanzleimnchen-3ec.de/

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  • 21.11.2024
  • 15:41 Uhr